Ihr Weg zur Familie – unterstützt von uns.
Mit bis zu 3.000 € zusätzlich für jedes KKH-Mitglied.
Bei Ihrer Familienplanung können Sie mit uns rechnen
Ein unerfüllter Kinderwunsch kann emotional sehr belastend sein. Damit Sie sich ganz auf sich und Ihren Weg zur Familie konzentrieren können, stehen wir Ihnen in dieser herausfordernden Zeit besonders zur Seite.
Neben der Hälfte der anfallenden Kosten einer Vertragsbehandlung unterstützen wir Sie zusätzlich mit bis zu 1.000 € pro IVF-/ICSI-Versuch für maximal drei Versuche – also insgesamt mit bis zu 3.000 € pro KKH-Mitglied.
Unverbindlich beraten lassenDoch das ist nur eine von vielen Zusatzleistungen, mit denen wir Sie unterstützen und Mental Load vorbeugen wollen. Hier haben wir eine Reihe weiterer Extras für Sie zusammengestellt:
- Bis zu 300 € für Gesundheitskurse, die Ihnen den Kopf freimachen, zum Beispiel Autogenes Training oder Progressive Muskelentspannung
- Bis zu 240 € pro Jahr für Osteopathie-Behandlungen, die Ihnen den Rücken stärken
- Zuschüsse für eine Haushaltshilfe, beispielsweise bei massiven Beschwerden in der Schwangerschaft oder bei Krankheit nach einem Krankenhausaufenthalt
- Unterstützung bei der Hebammensuche durch unser Expertennetzwerk
- Bis zu 250 € für die Hebammenrufbereitschaft, weil Babys ihr eigenes Timing haben
- Bis zu 100 € für Geburtsvorbereitungskurse für bei uns versicherte Partnerinnen und Partner
- Volle Kostenübernahme für Vorsorgetests zum Schutz vor Streptokokken, Toxoplasmose, Windpocken und Ringelröteln
Ihre Familie liegt Ihnen am Herzen
Und uns auch! Deshalb unterstützen wir Sie nicht nur bei Mental Load, sondern bieten Ihnen viele weitere ausgezeichnete Zusatzleistungen für die ganze Familie!
Berechnen Sie jetzt Ihren individuellen KKH-Vorteil! Mit unserem Vorteilsrechner ermitteln Sie den Wert aller Zusatzleistungen, die Sie bei uns in Anspruch nehmen können.
Entschuldigen Sie bitte, der Rechner ist derzeit nicht verfügbar. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Wann können Sie diese Leistung in Anspruch nehmen?
Bei der Übernahme der Kosten für Ihre künstliche Befruchtung sind wir an gesetzliche Regelungen (§ 27a SGB V) gebunden. Demnach dürfen wir Sie unterstützen, wenn Sie
- verheiratet sind,
- mindestens 25 und maximal 39 (Frauen) beziehungsweise 49 (Männer) Jahre alt sind und
- eine homologe Befruchtung in Betracht ziehen, also die Verwendung der Eizellen Ihrer Ehepartnerin beziehungsweise der Samenzellen Ihres Ehepartners.