Damit du in die GKV wechseln kannst, musst du versicherungspflichtig werden. Dafür gibt es zwei Bedingungen:

  1. Du darfst noch nicht 55 Jahre alt sein.
  2. Dein Gehalt darf die Jahres­arbeits­entgelt­grenze (JAEG) von 69.300 € brutto nicht überschreiten. Wenn du bereits vor dem 31. Dezember 2002 privat versichert warst, gilt für dich eine niedrigere Grenze von 62.100 €.
Jetzt beraten lassen

Selbstständige haben zunächst kein Recht auf Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Allerdings besteht die Möglichkeit wieder in die GKV zu wechseln, wenn du hauptberuflich ein Angestelltenverhältnis aufnimmst und die Selbstständigkeit aufgibst oder nur noch nebenberuflich ausführst (Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden).

Auch hier gilt: Du darfst noch nicht 55 Jahre alt sein.

Jetzt beraten lassen

Du kannst über deine/n gesetzlich versicherte/n Ehepartner/in Mitglied bei der KKH werden, wenn:

  • für dich keine Krankenversicherungspflicht oder freiwillige Krankenversicherung besteht.
  • du nicht krankenversicherungsfrei (z. B. Beamte) oder nicht von der Krankenversicherungspflicht befreit bist.
  • du nicht hauptberuflich selbstständig tätig bist.
  • ihr kein regelmäßiges Gesamteinkommen habt, das in 505 € im Monat überschreitet.
Jetzt beraten lassen