Künstliche Befruchtung
Informationen und Leistungen zur Kinderwunschbehandlung
Nicht alle Paare können sich ihren Kinderwunsch auf natürlichem Weg erfüllen. Hier kann die künstliche Befruchtung helfen.
Um diese über Ihre eGK als Regelleistung abrechnen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Partner müssen miteinander verheiratet sein.
- Beide Partner müssen mindestens 25 Jahre alt sein und dürfen das Alter von 39 Jahren (Frauen) bzw. 49 Jahren (Männer) nicht überschritten haben.
- Es dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen des Partners verwendet werden (homologe Befruchtung).
Im Beratungsgespräch prüft Ihre Fachärztin oder Ihr Facharzt, ob die in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegten Voraussetzungen zur künstlichen Befruchtung erfüllt sind. Ist dies der Fall, wird anschließend ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt.
Nach Genehmigung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich 50 Prozent der abrechnungsfähigen Behandlungskosten, wenn beide Partner in der gesetzlichen Krankenkasse sind. Die anderen 50 Prozent müssen Sie selbst bezahlen. Eine Zuzahlungsbefreiung (Belastungsobergrenze) gibt es in diesem Fall nicht. Die Anzahl der Versuche, für die eine Kostenübernahme möglich ist, hängt von der verwendeten Behandlungsmethode ab und ist begrenzt.
In Ihrem Beratungsgespräch werden die verschiedenen Möglichkeiten mit Ihnen besprochen und das für Sie geeignete Verfahren ausgewählt. Trotz aller intensiven Bemühungen sind die Erfolgschancen stark von der individuellen Ausgangslage abhängig. Nicht jeder Versuch führt automatisch zur Geburt eines Kindes. Es kann daher notwendig sein, einen erneuten Versuch zu unternehmen.
Hier erfahren Sie mehr über häufig verwendete Verfahren.
Bei dieser Methode werden die Spermien des Mannes aufbereitet und der Frau über die Vagina direkt in die Gebärmutter injiziert. Eine vorherige Hormonbehandlung kann dabei je nach Notwendigkeit durchgeführt werden.
Bei dieser Methode werden der Frau nach Hormonbehandlung reife Eizellen entnommen, die mit aufbereiteten Spermien des Mannes in einem Reagenzglas vermischt werden. Nur bei erfolgter Befruchtung entwickeln sich die Eizellen weiter. Im Embryonentransfer werden diese dann wieder in die Gebärmutter der Frau überführt. Nicht jede eingesetzte Eizelle nistet sich in der Gebärmutter ein, weshalb in einer Sitzung möglichst mehrere befruchtete Eizellen übertragen werden. Durch das Einsetzen mehrerer Embryonen sind Mehrlingsschwangerschaften möglich. Detaillierte Informationen finden sie hier.
Auch hier erfolgt zunächst eine Hormonbehandlung mit anschließender Entnahme von Eizellen. Unter dem Mikroskop wird dann jeweils ein Spermium direkt in die Eizelle injiziert. Ist die Befruchtung erfolgreich, entwickelt sich die Eizelle weiter und kann etwas später wieder in die Gebärmutter der Frau überführt werden. Auch hier gilt: Nicht jede eingesetzte Eizelle nistet sich in der Gebärmutter ein, weshalb in einer Sitzung möglichst mehrere befruchtete Eizellen übertragen werden. Durch das Einsetzen mehrerer Embryonen sind Mehrlingsschwangerschaften möglich. Detaillierte Informationen finden sie hier.
Werden mehr Eizellen gewonnen als tatsächlich verwendet werden, können diese für spätere Versuche der künstlichen Befruchtung eingefroren werden. Diese sogenannte Kryokonservierung wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt.
KKH-Zusatzleistungen
Wir übernehmen für Sie als KKH-Versicherte oder KKH-Versicherten zusätzlich pro IVF-/ICSI-Versuch bis zu 1.000 Euro des auf Sie entfallenen Eigenanteils, wenn Anspruch auf die Regelleistung besteht (bis zu drei Versuche).
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