Schwangere & werdende Familien
Unsere Extra-Leistungen
Das ist neu für Schwangere und werdende Familien: Ab dem 01.01.2024 können Sie alle der unten genannten Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt in Anspruch nehmen, die Ihnen wichtig sind. Bisher konnten Sie dafür bis zu 300 € im Rahmen des Extra-Budgets nutzen. Diese Obergrenze gibt es nun nicht mehr. Stattdessen erstatten wir Ihnen ganz oder teilweise die Kosten für Untersuchungen, Behandlungen und Services im Wert von bis zu 500 €.
Bei Ihnen kündigt sich Nachwuchs an? Herzlichen Glückwunsch! Vom Kinderzimmer bis zur Namensfindung gibt es jetzt sicherlich viel zu organisieren.
Damit Sie dafür den Kopf frei haben, unterstützen wir Sie rund um das Thema Gesundheit und Geburt ganz individuell.
Wir haben das KKH-Familienpaket erweitert und einfacher nutzbar gemacht. Ab 2024 fallen darunter sämtliche Leistungen und Services für Familien – vom Zeitpunkt des Kinderwunsches bis zum 18. Geburtstag des Nachwuchses.
Ein paar Beispiele: Unter anderem übernehmen wir die Kosten für die Meningokokken-B-Impfung von Kindern und Jugendlichen, für die zusätzlichen Untersuchungen U10, U11 und J2 sowie für HPV-Impfungen für alle bis 26 Jahre.
Leistungen & Erstattungen auf einen Blick
- Arzneimittel (zum Beispiel Eisen, Magnesium oder Folsäure): bis zu 50 €
- Geburtsvorbereitungskurse für bei uns versicherte Partner oder Partnerinnen: bis zu 100 €
- Hebammenrufbereitschaft: bis zu 250 €
- Streptokokken-Test: die tatsächlich entstandenen Kosten
- Antikörpertest auf Toxoplasmose: die tatsächlich entstandenen Kosten
- Antikörpertest auf Windpocken: die tatsächlich entstandenen Kosten
- Antikörpertest auf Ringelröteln: die tatsächlich entstandenen Kosten
Gut zu wissen:
Wir beteiligen uns auch weiterhin an den Kosten für die Professionelle Zahnreinigung bei Schwangeren und für Osteopathie bei Säuglingen.
Beide Leistungen können ab dem 01.01.2024 von allen Versicherten in Anspruch genommen werden.
So einfach ist die Erstattung im Rahmen des neuen KKH-Familienpakets:
- Sie nutzen und bezahlen die Leistung.
- Sie reichen uns die Nachweise dazu ein.
- Wir überweisen Ihnen das Geld.
Für das neue KKH-Familienpaket müssen Sie sich nicht registrieren.
Zusätzlich zur Rechnung benötigen wir jedoch von Ihnen für einige der Leistungen eine ärztliche Verordnung oder den Antrag auf Kostenerstattung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den jeweiligen Seiten.
Die Unterlagen können Sie bequem online einreichen. Dafür brauchen Sie nur einen Zugang für „Meine KKH“. Einfach einloggen und alle Dateien über den Dokumenten-Upload hochladen. Wenn Sie möchten, können Sie die Dokumente auch per Post oder in Ihrer Servicestelle vor Ort einreichen.
Sie haben am bisherigen KKH-Familienpaket teilgenommen?
So geht es für Sie weiter: Alle Leistungen, die Sie 2023 in Anspruch genommen haben, rechnen wir wie gewohnt im Rahmen Ihres Extra-Budgets von 300 € ab.
Bei den folgenden Leistungen ist dabei das Datum ausschlaggebend, an dem Sie die Leistung in Anspruch genommen haben:
- Geburtsvorbereitungskurse für bei uns versicherte Partner oder Partnerinnen
- Streptokokken-Test
- Antikörpertest auf Toxoplasmose, Windpocken oder Ringelröteln
- Professionelle Zahnreinigung für Schwangere
Bei diesen Leistungen ist das Datum der Verordnung entscheidend:
- Arzneimittel (zum Beispiel Eisen, Magnesium oder Folsäure)
- Osteopathie für Babys bis zum ersten Geburtstag
Hier ist das Ausstellungsdatum der Rechnung ausschlaggebend:
- Hebammenrufbereitschaft
Für alle Leistungen, die Sie ab 2024 nutzen, gelten die Bedingungen des neuen KKH-Familienpakets, und zwar unabhängig davon, wie viel Sie von Ihrem Extra-Budget bereits verbraucht hatten.
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