Navigation überspringen

Seit dem Jahr 2003 ist ein oraler Impfstoff erhältlich. Es handelt sich um eine zweimalige Schluckimpfung und sie vermittelt gleichzeitig eine gewisse Immunität gegen den wichtigsten Erreger des Reisedurchfalls, Enterotoxin-produzierende E.coli. Der Schutz beginnt wenige Tage nach der zweiten Impfung und hält mindestens sechs Monate an. Im Laufe der folgenden 1,5 Jahre nimmt der Schutz dann langsam ab. Die Wirkung gegen bestimmte Reisedurchfallerreger hält nur etwa drei Monate an.

Die Cholera-Schluckimpfung wird Personen empfohlen, die sich unter sehr einfachen Bedingungen und in einer daraus resultierenden schwer einzuschätzenden Hygienesituation in den Verbreitungsgebieten bewegen. Mit der Cholera-Schluckimpfung steht eine vernünftige und zuverlässig wirkende Maßnahme zur Verfügung, um die Erkrankung zu vermeiden.

Eine Auffrischung mit nur einer weiteren Schluckimpfung ist bis zu zwei Jahre nach der Erstimpfung möglich.

Wenn Sie aus beruflichen Gründen ins Ausland reisen, können wir die Kosten unter bestimmten Umständen übernehmen.

Sehen Sie auch: "Kann die KKH die Impfkosten bei einem beruflich bedingten Auslandsaufenthalt übernehmen?"

Die Kosten werden dann direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet.

Reiseschutzimpfungen sind in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie tragen die Kosten dafür also zunächst selbst. Vom 01.01.2024 an erstatten wir Ihnen jedoch private Reiseschutzimpfungen zu 100 Prozent, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Ständige Impfkommission (STIKO) und das Auswärtige Amt empfehlen die Impfung für Ihr Reiseland.
  • Sie lassen sich in einer Vertragspraxis der Kassenärztlichen Vereinigung oder beim Gesundheitsamt impfen.

Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte immer an Ihren Arzt oder Ihre Ärztin.
Sollten Sie Fragen zur Kostenübernahme haben, kontaktieren Sie uns bitte vor Durchführung der Schutzimpfung. Ihre KKH-Servicestelle berät Sie gern.

Noch nicht gefunden, wonach Sie suchen?