Mindestlohn soll ab 2024 weiter steigen
Der gesetzliche Mindestlohn soll Anfang 2024 in Deutschland um 41 Cent auf 12,41 Euro pro Stunde steigen. Das hat die Unabhängige Mindestlohn-Kommission, die aus Vertretern der Arbeitgeber und Gewerkschaften besteht, der Bundesregierung empfohlen. Zum 1. Januar 2025 soll die Lohnuntergrenze ein weiteres Mal angehoben werden – auf dann 12,82 Euro. Den Gewerkschaftsvertretern fällt diese Anhebung zu gering aus: Sie wurden eigenen Angaben zufolge in der Kommission überstimmt. Zuletzt hatte die Ampel-Koalition den Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 ausnahmsweise per Gesetz von 10,45 Euro auf 12 Euro angehoben.
Bei ihrer Empfehlung orientiert sich die Kommission an der Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland. „Die Beschlussfassung fällt in eine Zeit schwachen Wirtschaftswachstums und anhaltend hoher Inflation in Deutschland, die für Betriebe und Beschäftigte gleichermaßen große Herausforderungen darstellen“, heißt es in ihrer Begründung. Der Vorschlag liegt nun bei der Bundesregierung, die ihn per Verordnung noch verbindlich machen muss.
Arbeitgeber sollten ihre geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse im Blick haben. Wird die Minijob-Verdienstgrenze von 520 Euro im Monat überschritten, handelt es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Alles, was Sie über das Arbeiten im unteren Verdienstbereich wissen müssen, erfahren Sie hier.
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