Die richtige „Betriebstemperatur“ am Arbeitsplatz
In Deutschland regelt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, wie die Mindesttemperatur in Werkstätten, Büros und Lagerhallen sein soll. Je nach Schwere der Tätigkeit muss sie zwischen 12 und 20 Grad betragen.
- Büro-Angestellte, die die meiste Zeit sitzen und nur gelegentlich aufstehen, benötigen eine Mindesttemperatur von 20 Grad Celsius.
- Bei körperlich leichten Tätigkeiten überwiegend im Stehen oder Gehen muss die Temperatur im Arbeitsraum bei 19 Grad Celsius liegen.
- Gleiches gilt für mittelschwere und überwiegend sitzend ausgeübte Tätigkeiten.
- 17 Grad Celsius sind bei mittelschweren Arbeiten, beispielsweise bei handwerklichen Tätigkeiten überwiegend im Stehen oder Gehen, gefordert.
- Wenn Arbeitnehmende dauerhaft schwer mit ihrem ganzen Körper arbeiten, muss die Mindesttemperatur bei 12 Grad Celsius liegen.
Auch bei Arbeiten im Freien oder in Kühl- und Frischeräumen sollen Beschäftigte nicht frieren. Das Unternehmen muss ihnen Kälteschutzkleidung sowie Räumlichkeiten zum Aufwärmen und Umziehen zur Verfügung stellen.
Sollte die Mindesttemperatur am Arbeitsplatz unter das vorgegebene Niveau fallen, ist der Arbeitgeber gehalten, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Bevor Beschäftigte die Arbeit niederlegen, weil ihnen zu kalt ist, sollten sie zunächst beim Arbeitgeber oder Betriebsrat um Abhilfe bitten.
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