Tipps zur Entgeltzahlung im Insolvenzfall: „Rechtzeitig Farbe bekennen“
Können Firmen ihre Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen, hat das weitreichende Folgen. Dann werden beispielsweise Entgelte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr gezahlt – ebenso wie Gesamtsozialversicherungsbeiträge. Patrick Rath und sein Team kümmern sich darum, ausstehende Beträge zurückzufordern. Der Experte erklärt, worauf Firmen bei der Entgeltzahlung im Insolvenzfall achten sollen und warum dabei Vogel Strauß kein guter Berater ist.
Herr Rath, Sie sind Gruppenleiter im Bereich Insolvenzbearbeitung für Firmen bei der KKH. Was machen sie genau?
Nehmen wir einen klassischen Fall: Steht eine Firma kurz vor der Insolvenz, kann sie eventuell ihre Entgelte an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr zahlen. Damit fallen auch die Gesamtsozialversicherungsbeiträge weg. Als Einzugsstelle der Beiträge sind wir dann verpflichtet, ausstehende Beiträge bestmöglich zu generieren. Dafür stehen wir mit den jeweiligen Firmen in engem Kontakt – und stellen in berechtigten Fällen und nach Ablauf bestimmter Fristen selbst Insolvenzanträge.
Was ist der wichtigste Tipp, den Sie Firmen geben können, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten?
Besonders wichtig ist, rechtzeitig Farbe zu bekennen. Sich selbst einzugestehen, wenn es Zahlungsschwierigkeiten gibt und mit uns Kontakt aufzunehmen. Wissen wir rechtzeitig Bescheid, lassen sich vielleicht über individuelle Zahlungsvereinbarungen in Einzelfällen kurzfristig Engpässe überbrücken. Ist jedoch ein Insolvenzverfahren bereits im Gange, gibt es für uns meist keinen Handlungsspielraum mehr. Den Kopf in den Sand stecken und Mahnschreiben oder Informationen des Gerichts einfach ignorieren, ist hingegen nie eine gesunde Unternehmens-Taktik.
Was heißt das für Verantwortliche in Unternehmen konkret?
Für Geschäftsführer einer GmbH oder Inhaber einer Einzelfirma gilt gleichermaßen: Ist kein Geld mehr vorhanden, sollten sie innerhalb von drei Monaten den Insolvenzantrag stellen. So kommen sie ihrer Verpflichtungen nach – und vermeiden kurz gesagt Stress mit der Staatsanwaltschaft, mit uns und den Angestellten. Ebenfalls wichtig: Bereits vor einer drohenden Insolvenz, gibt es die Verpflichtung, verfügbare Restgelder gleichmäßig aufzuteilen. Kein Gläubiger darf gegenüber anderen bevorzugt werden. Sonst wäre das eine unerlaubte Handlung, die für die Verantwortlichen Schadenersatzforderungen nach sich ziehen könnte.
Was können Angestellte tun, die aufgrund einer drohenden Firmeninsolvenz kein Geld bekommen?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben bei ausstehenden Zahlungen ihrer Arbeitgeber die Möglichkeit, zur Bundesagentur für Arbeit zu gehen. Diese zahlt für die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis Insolvenzgeld. Wichtig dabei: Der Zeitraum für das Insolvenzgeld ist auf diese drei Monate begrenzt. Daher sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei ausbleibenden Zahlungen nicht zu lange warten, ihr Insolvenzgeld bei der Arbeitsagentur zu beantragen. Übrigens: Um diese Zahlungen an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Insolvenzfall zu ermöglichen, zahlen Arbeitgeber die sogenannte Insolvenzgeldumlage an die Bundesagentur für Arbeit.
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