Noch nicht gefunden, wonach Sie suchen?
Seit dem 1. Januar 2024 gelten für Geschäftsreisen ins Ausland neue Sätze für den Verpflegungsmehraufwand und die Übernachtungspauschalen. Das Bundesfinanzministerium passt sie damit an Preissteigerungen bzw. -senkungen vor Ort an.
Der Verpflegungsmehraufwand deckt die Kosten ab, die für Mahlzeiten anfallen. Er wird steuerfrei als Pauschale von den Unternehmen an ihre Mitarbeitenden ausbezahlt. Für Sydney und Finnland steigt die Verpflegungspauschale von 50 auf 54 Euro, für Rio de Janeiro von 57 auf 69 Euro und für Rom von 40 auf 48 Euro. In Tokio hingegen sinkt sie von 66 auf 50 Euro und in Mailand von 45 auf 42 Euro.
Auch bei den Übernachtungspauschalen gibt es Änderungen. Das betrifft zum Beispiel Österreich, wo die Pauschale von 108 Euro im vergangenen Jahr auf jetzt 117 Euro gestiegen ist.
Eine komplette Auflistung der Sätze für die einzelnen Länder finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums. Daraus geht auch hervor, wie die Pauschalen bei mehrtägigen Auslandsreisen abgerechnet werden.
Noch nicht gefunden, wonach Sie suchen?
Cookie-Einstellungen
Ihre Privatsphäre ist uns wichtig!
Wir stellen Ihnen dieses Cookie-Management-Tool zur Verfügung, damit Sie bei dem Besuch unserer Internetseite selbst entscheiden können, welche Cookies Sie zulassen wollen. Wir verwenden zum einen sog. notwendige Cookies, um die Funktionsfähigkeit der Internetseite sicherzustellen. Zum anderen setzen wir technisch nicht notwendige Cookies, um z.B. Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Ein Widerruf der Einwilligungen ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über einen Link am Ende der Website möglich. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Diese Cookies sind zur Funktion unserer Website erforderlich und können in unseren Systemen nicht deaktiviert werden. Sie ermöglichen Grundfunktionen, wie den Zugriff auf gesicherte Bereiche der Webseite. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass diese Cookies blockiert oder Sie über diese Cookies benachrichtigt werden. Einige Bereiche der Website funktionieren dann aber möglicherweise nicht.
Mehr dazuStatistik-Cookies helfen Webseiten-Besitzern zu verstehen, wie Besucher mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden. Alle von diesen Cookies erfassten Informationen werden aggregiert. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Mehr dazuMarketing-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf Webseiten zu folgen. Die Absicht ist, Anzeigen zu zeigen, die relevant und ansprechend für den einzelnen Benutzer sind und daher wertvoller für Publisher und werbetreibende Drittparteien sind. Durch das Unterdrücken von Marketing Cookies können Sie auch weiterhin Werbung der KKH sehen, diese ist dann aber möglicherweise weniger relevant für Sie.
Mehr dazu