Sanft Blockaden lösen
Sie können sich in den folgenden Praxen behandeln lassen:
- ärztliche und physiotherapeutische Praxen, die eine entsprechende Qualifikation einer osteopathischen Ausbildung vorweisen können
- ab dem 01.05.2023 auch bei Osteopathen oder Heilpraktikern, die Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen sind oder eine osteopathische Ausbildung abgeschlossen haben, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt
Bitte reichen Sie uns in jedem Fall folgende Unterlagen ein:
- Rechnung
- Ärztliche Verordnung (d. h. Privatrezept)
- Qualifikationsnachweis der Person, die Sie behandelt hat (das Formular dafür können Sie hier herunterladen, ausdrucken und dann vom Behandler oder der Behandlerin ausfüllen lassen.
Bitte geben Sie zur Sicherheit zusätzlich Ihre aktuelle Bankverbindung mit an, damit wir den Zuschuss direkt überweisen können.
Einen separaten Antrag auf Kostenerstattung brauchen Sie nicht auszufüllen.
Unser Tipp:
Laden Sie Rechnungen, Privatrezepte oder Qualifikationsnachweise einfach im Online-Portal Meine KKH hoch. Sie haben noch keinen Zugang? Dann registrieren Sie sich kostenfrei unter: kkh.de/meine-kkh
Wir empfehlen Ihnen, bei den folgenden Verbänden und Vereinigungen nach einer geeigneten Praxis zu suchen:
- bvo - Bundesverband Osteopathie e. V.
- Berufsverband für Funktionelle Osteopathie
- Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie e. V.
- Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie
- DÄGO - die Deutsche Ärztegesellschaft für Osteopathie e. V.
- Deutsch-Amerikanische Akademie für Osteopathie DAAO e. V.
- Deutsche Gesellschaft für Osteopathische Medizin (DGOM) e. V.
- Deutsche Gesellschaft für Kinder-Osteopathie (DGKO)
- Deutscher Verband für Osteopathische Medizin e. V. (DVOM)
- Deutsche Akademie für Osteopathische Medizin e. V. (DAOM e.V.)
- Manualtherapeutischer Verband für Osteopathie
- Osteopathen in Hamburg e. V.
- Osteopathie Forum Hannover e. V.
- Register der traditionellen Osteopathen in Deutschland GmbH
- Verband der Osteopathen Deutschland e. V. (VOD e.V.)
- Verband Freier Osteopathen e. V. (VFO)
- Verband Wissenschaftlicher Osteopathen Deutschlands e. V.
Ja, auch für Kinder, die jünger als ein Jahr sind, erstatten wir vom 01.07.2024 an 240 € pro Jahr (für vier Sitzungen jeweils bis zu 60 €).
Grundsätzlich erhalten Sie unseren Zuschuss, wenn die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhindern oder die Beschwerden zu lindern.
Entscheidend für die Berechnung unseres Zuschusses ist immer der Tag der Behandlung. Grundsätzlich gilt:
- Für Behandlungen im Zeitraum 01.01.2024 bis 30.06.2024 erstatten wir Ihnen pro Kalenderjahr bis zu 150 € (für drei Sitzungen jeweils bis zu 50 €).
- Für Behandlungen ab dem 01.07.2024 erstatten wir Ihnen bis zu 240 € pro Kalenderjahr (für vier Sitzungen jeweils bis zu 60 €).
Wichtig: Insgesamt bezuschussen wir maximal vier Behandlungen im gesamten Jahr (01.01.2024 bis 31.12.2024).
Hier ein Rechenbeispiel:
1. Sitzung am 02.02.2024: Unser Zuschuss beträgt 50 €.
2. Sitzung am 02.03.2024: Unser Zuschuss beträgt 50 €.
3. Sitzung am 02.04.2024: Unser Zuschuss beträgt 50 €.
4. Sitzung am 02.05.2024: Kein Zuschuss, da wir im Zeitraum vom 01.01. bis zum 30.06.2024 bereits drei Sitzungen bezuschusst haben.
5. Sitzung am 02.06.2024: Kein Zuschuss, da wir im Zeitraum vom 01.01. bis zum 30.06.2024 bereits drei Sitzungen bezuschusst haben.
6. Sitzung am 02.07.2024: Wir übernehmen 60 €, da wir ab dem 01.07.2024 vier Sitzungen mit jeweils bis zu 60 € im Kalenderjahr bezuschussen.
7. Sitzung am 02.08.2024: Kein Zuschuss, da wir 2024 bereits vier Sitzungen bezuschusst haben.
Noch nicht gefunden, wonach Sie suchen?