Navigation überspringen

Informationen zu Behandlungen mit Zahnfüllungen

Zahnfüllungen sind für Versicherte bestimmt, die eine behandlungsbedürftige Kariesläsion (kariöser Zahn) aufweisen oder die einen Austausch ihrer - nicht mehr intakten - Füllungen vornehmen lassen müssen.

Grundsätzlich übernehmen wir, unabhängig von der gewählten Füllung, die Kosten für eine medizinisch notwendige plastische Füllung. Diese rechnet Ihr Zahnarzt direkt mit uns ab. Alle darüber hinausgehenden Kosten, z. B. für ein Inlay oder eine Füllung in Mehrschichttechnik müssen von Ihnen selbst bezahlt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre KKH Servicestelle oder an Ihren Zahnarzt.

Noch nicht gefunden, wonach Sie suchen?