Komposit ist ein mit Füllstoffen verstärkter Kunststoff. Komposit-Füllungen kommen bei Zahn-Defekten sowohl im Frontzahn- als auch im Seitenzahnbereich zur Anwendung. Komposit wird auch als Kunststofffüllung bezeichnet. Glaszemente sind ein Materialgemsich aus Glas-Pulvern und Flüssigkeit.
Diese Füllungsmaterialien werden im Gegensatz zu Amalgamfüllungen nicht gestopft, sondern geklebt und schichtweise aufgetragen. Das Komposit/der Kunststoff, welches in einem zähflüssigen Zustand in die Kavität (Loch) eingebracht wird, muss mit einer Polymerisationslampe (spezielle Lichtquelle) ausgehärtet werden. Glaszemente härten selbständig aus.
Im Frontzahnbereich sind speziell eingeklebte Komposit-Füllungen das Mittel der Wahl. Im Seitenzahngebiet sind selbstklebende Komposite oder komposit-ähnliche plastische Füllungsmaterialien wie Glaszemente zu verwenden. Die Wahl des jeweiligen Materials ist von der Größe und Lage der Kavität abhängig. Sie werden direkt über die Krankenversichertenkarte abgerechnet. Ausnahme bilden hier die sogenannten Mehrschicht-Komposit-Füllungen sowie im Seitenzahnbereich farblich individuell gestaltete Füllungen. Für diese Verfahren können zusätzliche Kosten, sogenannte Mehrkosten, entstehen.
Bei einer Mehrkostenberechnung wird der Zahnarzt die vergleichbare preisgünstigste selbstklebende plastische Füllung als Sachleistung mit der Krankenkasse abrechnen und die Mehrkosten als Privatleistung in Rechnung stellen.