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Die Individualprophylaxe beinhaltet Maßnahmen, die Karies vorbeugen. Sie wird für die 6- bis 17jährigen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Sie beginnt mit der Erstellung des Mundhygienestatus, dem die eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten vorangegangen sein soll. Der Mundhygienestatus umfasst die Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes des Patienten, die Feststellung und Beurteilung von Zahnbelägen sowie ggf. das Einfärben der Zähne.
Aufgrund der Untersuchung ist patienten- und befundbezogen zu entscheiden, ob und welche weiteren Prophylaxemaßnahmen angezeigt sind. Das bedeutet, dass bei entsprechender Mundhygiene außer dem Mundhygienestatus weitere Motivations- und Unterweisungsmaßnahmen nicht erforderlich sind.
An die Erhebung des Mundhygienestatus schließt sich ggf. die Aufklärung über Ursachen von Karies, Zahnfleischbluten und Zahnerkrankungen sowie deren Vermeidung an; dabei sind Hinweise zur zahngesunden Ernährung zu geben. Als begleitende Maßnahme ist die lokale Fluoridierung zur Schmelzhärtung mit Lack, Gel o. ä. angezeigt. Die erste lokale Fluoridierung soll während der Motivationsphase innerhalb von vier Monaten nach der Prophylaxeuntersuchung durchgeführt werden.
Die weiteren Fluoridierungen sollen in regelmäßigen Abständen von ca. sechs Monaten erfolgen.
Bei der Fissurenversiegelung werden die Rillen/Einkerbungen auf den Kauflächen – die Fissuren – verschlossen, um sie zu schützen, da sie besonders kariesgefährdet sind. Eine schmerzlose und sinnvolle Methode, um die Zähne länger zu erhalten.
Kosten:
Für Versicherte vom 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gehört die Versiegelung von kariesfreien Fissuren und Grübchen der bleibenden Molaren (Backenzähne 6 und 7) mit aushärtendem Kunststoff zur vertragszahnärztlichen Versorgung. Die Kosten werden also von uns übernommen.
Die Versiegelungen von Prämolaren (kleine Backenzähne im bleibenden Gebiss, Zahn 4 und 5) bzw. von Frontzähnen (Zahn 1 - 3) gehört nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung. Dennoch beteiligen wir uns mit bis zu 80 € an der Versiegelung der kariesfreien Prämolaren. Für notwendige Reparaturen oder Wiederholungsversiegelungen übernehmen wir nochmals einen Anteil von bis max. 80 €. Voraussetzung hierfür ist die Leistungserbringung vor der Vollendung des 18. Lebensjahres. Bitte beachten Sie, dass alle Kosten vorerst von Ihnen zu bezahlen sind und erst im Anschluss eine anteilige Erstattung durch uns vorgenommen werden kann. Hierzu reichen Sie bitte die Originalrechnung bei uns ein. Bitte vergessen Sie nicht, uns Ihre Bankverbindung mitzuteilen!
Hinweis: Selbstverständlich wird die Versiegelung der Backenzähne 6 auch von uns übernommen, wenn sie bereits bei 5jährigen Kindern durchgebrochen sind. Die Versiegelung der gefährdeten Fissuren sollte so früh wie möglich erfolgen, auch bei Durchbruch des 1. Molaren vor Vollendung des 6. Lebensjahres.
Dass Zähneputzen Karies verhindert, weiß sprichwörtlich jedes Kind. Doch nicht immer verwenden die Kleinen auch die richtige Zahnpasta. Darauf wies die KKH Kaufmännische Krankenkasse anlässlich des Tags der Zahngesundheit am 25. September hin. Laut einer in Auftrag gegebenen forsa-Umfrage unter 1020 Personen putzt fast jedes zweite Kind zwischen drei und 12 Jahren (44 Prozent) mit normaler Zahnpasta die Zähne und nicht mit spezieller Zahncreme für Kinder. Mehr als jedes dritte Kind (37 Prozent) verwendet diese Erwachsenen-Zahnpasta regelmäßig, sieben Prozent putzen sowohl mit normaler als auch mit Kinder-Zahnpasta. Dabei kann normale Zahnpasta für Kinderzähne dauerhaft schädigend sein. In diesen herkömmlichen Produkten liegt der Fluoridgehalt bei bis zu 1500 ppm (parts per million), das heißt 1500 Milligramm Fluorid pro Kilogramm Zahnpasta. Dieser Fluoridgehalt ist viel zu hoch für Kinderzähne. Um erhöhten Fluoridgehalt zu vermeiden raten wir Ihnen Zahnpasta für Ihre Kinder gemäß der Altersangaben der Hersteller einzukaufen.
Auf den Seiten der Stiftung Warentest erhalten Sie weitere nützliche Informationen.
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