Aktivieren Sie Ihr Immunsystem & schützen Sie sich vor Krankheiten
Grundsätzlich sollte sich jeder impfen lassen. Die Impfungen sollten zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Zudem ist die Überprüfung des Impfstatus in jedem Lebensalter sinnvoll. Fehlende Impfungen sollten sofort, entsprechend den Empfehlungen für das jeweilige Lebensalter, nachgeholt werden.
Je nach Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand unterscheiden sich die Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Alle Impfungen mit den genauen Angaben zum Impfstoff werden in der Regel vom behandelnden Arzt in Ihren Impfpass eingetragen. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten und den Impfpass auf Vollständigkeit prüfen. Die Frage, welche Impfungen für Sie oder Ihre Familie aktuell notwendig sind (wenn Sie z. B. chronisch krank sind), kann Ihnen Ihr Arzt ebenfalls beantworten.
Grundsätzlich nicht durchzuführen sind Impfungen z. B. gegen Röteln bzw. Masern-Mumps-Röteln oder Windpocken. Auch sollten Frauen nach derartigen Impfungen noch drei Monate warten, bevor sie schwanger werden.
Im ersten Schwangerschaftsdrittel sollten generell nur Impfungen vorgenommen werden, die dringend erforderlich sind. Lassen Sie sich deshalb von Ihrem behandelnden Arzt beraten.
Während einer Schwangerschaft können Impfungen gegen Tetanus, Influenza sowie Hepatitis A und B im Allgemeinen problemlos gegeben werden. Dabei werden einige davon sogar ausdrücklich empfohlen. Außerdem sind sie auch kein Grund für das Aufschieben einer geplanten Schwangerschaft.
Für die Stillzeit gilt eine Einschränkung – Gelbfieberimpfung. Alle anderen Impfungen können verabreicht werden.
Grundsätzlich nicht, wenn es sich um eine Schutzimpfung im Sinne der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) handelt und die dafür notwendigen Voraussetzungen/Indikationen erfüllt sind. In diesen Fällen werden die Kosten direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet (Sachleistungsprinzip). Wenn Sie unsicher sind, ob die Kosten von der KKH übernommen werden, dann kontaktieren Sie uns bitte vor Durchführung der jeweiligen Schutzimpfung.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, bezahlen wir unseren Versicherten alle Schutzimpfungen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) aufgenommen wurden. Die Kosten werden direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet.
Notwendige Voraussetzungen sind zum Beispiel:
- altersbezogene Indikationen (falls eine bestimmte Altersgruppe die Impfung benötigt)
- medizinische Indikationen (z. B. bei einer Grunderkrankung)
- berufliche Indikationen (bei Empfehlung der Impfung für bestimmte Berufsgruppen)
Reiseschutzimpfungen sind in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie tragen die Kosten dafür also zunächst selbst. Vom 01.01.2024 an erstatten wir Ihnen jedoch private Reiseschutzimpfungen zu 100 Prozent, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Ständige Impfkommission (STIKO) und das Auswärtige Amt empfehlen die Impfung für Ihr Reiseland.
- Sie lassen sich in einer Vertragspraxis der Kassenärztlichen Vereinigung oder beim Gesundheitsamt impfen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut gibt Impfempfehlungen für Deutschland ab, wonach der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festlegt, welche Impfungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden und welche nicht.
Erst mit Aufnahme der jeweiligen Schutzimpfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) des G-BA wird die betreffende Impfung eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und somit auch der KKH. Die Impfempfehlungen der STIKO sowie die SI-RL liegen Ihrem behandelnden Arzt vor. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten, welche Impfungen für Sie notwendig oder sinnvoll sind.
Wenn Ihr Arbeitgeber Sie zu einer beruflichen Reise ins Ausland beauftragt hat, übernehmen wir die Kosten für eine empfohlene Schutzimpfung. Die Voraussetzung ist jedoch, dass das Reiseland für die Krankheit als Infektionsgebiet mit einem hohen Risiko ausgewiesen wurde (im Sinne der Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes).
Dies gilt im Einzelfall ggf. auch für Studenten im Auslandssemester oder wenn der Auslandsaufenthalt im Rahmen der Ausbildung durch eine Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist.
Sofern Sie Fragen zu einer Kostenübernahme haben, wenden Sie sich bitte vor Durchführung der Schutzimpfung an eine unserer Servicestellen. Wir beraten Sie gern.
Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte immer an Ihren Arzt/Ihre Ärztin.
Sofern Sie Fragen zu einer Kostenübernahme (beispielsweise zu den beruflich bedingten Indikationen) haben, wenden Sie sich bitte vor Durchführung der Schutzimpfung an Ihre KKH Servicestelle. Wir beraten Sie gern.
Weitere Informationen finden Sie auch beim Robert-Koch-Institut (RKI).
Eine Übersicht in Form eines Impfkalenders sowie die Schutzimpfungs-Richtlinie finden Sie hier:
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