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Impfen schützt vor allem die Jüngsten

Die Meningokokken-Erreger werden durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch übertragen. Zum Beispiel beim Sprechen, Husten oder Niesen, aber auch wenn Trinkgläser gemeinsam benutzt werden. Wo sich viele Menschen auf engem Raum bewegen, ist die Ansteckungsgefahr deutlich erhöht, etwa in Kindergärten, Schulen, Diskotheken oder auf Partys.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Dreifachimpfung gegen Meningokokken B bis zum fünften Geburtstag. Darüber hinaus übernehmen wir die Kosten im Rahmen unserer Satzungsleistung bis zum 18. Geburtstag.

Bitte beachten Sie, dass die Impfung in einigen Regionen nicht über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet wird. In diesem Fall müssen Sie die Kosten zunächst selbst tragen. Wir erstatten Ihnen die Kosten nach § 13 Abs.3 SGB V.

Bei privaten Reisen gilt: Seit dem 01.01.2024 übernehmen wir 100 Prozent der Impfkosten, wenn die STIKO und das Auswärtige Amt eine Impfung für Ihr Reiseland empfehlen.

Die Impfung gegen Meningokokken C ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die STIKO empfiehlt die Impfung für Kinder zwischen zwölf und 23 Monaten. Sie brauchen dafür nur die elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorzulegen. Die Kosten werden direkt über die Karte abgerechnet.

Gehen Sie in diesem Fall bitte folgendermaßen vor:

  • Lassen Sie sich impfen und bezahlen Sie die Rechnung zunächst selbst.
  • Reichen Sie anschließend diese Rechnung zusammen mit dem Privatrezept für die Impfung bei uns ein.
  • Wir prüfen Ihre Unterlagen und überweisen Ihnen die erstattungsfähigen Kosten auf Ihr Konto.

Gut zu wissen: Über unser Online-Portal „Meine KKH“ können Sie uns alle Belege auch einfach hochladen. Das spart Zeit und Porto.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Meningokokken B. Die Dreifachimpfung soll idealerweise im zweiten Monat, vierten Monat und im zwölften Monat durchgeführt werden. Eine Nachholimpfung wird bis zum fünften Geburtstag empfohlen. Sollten Sie sich erst später für die Impfung entscheiden, übernehmen wir die Kosten im Rahmen unserer Satzungsleistung bis zum 18. Geburtstag.

Die Impfung gegen Meningokokken C empfiehlt die STIKO für Kinder zwischen zwölf und 23 Monaten. Falls die Impfung versäumt wurde, kann sie bis zum 18. Lebensjahr nachgeholt werden.

Prinzipiell kann eine Meningokokken-Infektion jeden Menschen treffen. Allerdings ist das Risiko bei Säuglingen, Kleinkindern und Jugendlichen erhöht. Auch Personen mit einem geschwächten Immunsystem haben eine höhere Wahrscheinlichkeit zu erkranken, wenn sie mit Meningokokken-Bakterien in Kontakt kommen. Und natürlich Menschen, die in Gebiete mit vielen Krankheitsfällen reisen oder kranke Menschen medizinisch behandeln.

Bitte klären Sie medizinische Fragen immer mit ihrer ärztlichen Praxis. Für Fragen zur Kostenübernahme stehen wir Ihnen in unseren Servicestellen zur Verfügung.

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