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Abhilfe schaffen, wenn der Zahn aus der Reihe tanzt

Die Leistung richtet sich an Kinder, die in der Regel das 4. Lebensjahr vollendet haben. Anhand von kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) stellt Ihr Kieferorthopäde fest, ob eine Fehlstellung vorliegt, für deren Behandlung wir die Kosten übernehmen dürfen. Bei der Frühbehandlung wurden 5 KIGs festgelegt, die uns eine Kostenbeteiligung ermöglichen.

Die Frühbehandlung dauert 6 Quartale (1,5 Jahre).

Während der Behandlung rechnet Ihr Kieferorthopäde 80 % der vertraglich anfallenden Kosten mit uns ab. Die übrigen 20 % zahlen Sie zunächst direkt an Ihren Kieferorthopäden. Sobald die Behandlung abgeschlossen ist, reichen Sie bitte die für die Behandlung angefallenen Eigenanteilsrechnungen bei uns ein und wir erstatten Ihnen die übrigen 20 %.

Wichtig: Haben Sie zwei oder mehr versicherte Kinder unter 18 Jahren, die gleichzeitig in kieferorthopädischer Behandlung sind und im gemeinsamen Haushalt leben, bezahlen wir für das zweite und jedes weitere Kind 90 % der vertraglichen Kosten. In diesem Fall würden Sie nur 10 % der Kosten direkt an Ihren Kieferorthopäden zahlen.

Der Kieferorthopäde erstellt einen Behandlungsplan und reicht diesen zur Prüfung bei uns ein.

Die Bearbeitung wird schnellstmöglich und unverzüglich vorgenommen. Um über einen Antrag für eine kieferorthopädische Behandlung entscheiden zu können, kann es erforderlich sein, dass wir uns eine ergänzende medizinische Einschätzung eines Gutachters einholen. Hierbei unterstützt uns der Medizinische Dienst (MD) bzw. ein einvernehmlich bestellter Vertragsgutachter. Die Begutachtung ist für Versicherte kostenfrei.

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