Hepatitis B ist eine der häufigsten Infektionskrankheiten weltweit. Zum Schutz vor einer schwerwiegenden Erkrankung gehört diese Impfung zu den wichtigsten Maßnahmen.
Eine Hepatitis B-Erkrankung ist im Säuglings- oder Kindesalter zwar selten, doch birgt sie das hohe Risiko, chronisch zu werden. Eine akute Hepatitis B wird bei Erwachsenen in zehn Prozent der Fälle chronisch, bei Säuglingen und Kleinkindern aber zu 90 Prozent.
Der Impfschutz wird vor allem Säuglingen und Kindern empfohlen und gehört zu den Standardimpfungen.
Die Grundimmunisierung besteht aus drei Impfdosen, die bis zum Alter von 11 Monaten verabreicht werden. Bei Säuglingen und Kleinkindern wird i. d. R. gleichzeitig mit einem Sechsfachimpfstoff gegen Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis), Kinderlähmung, Wundstarrkrampf (Tetanus) und HIB (Haemophilus influenzae Typ B) geimpft. Wurde die Grundimmunisierung im Säuglingsalter versäumt, dann sollte der Impfschutz am besten vor der Pubertät, spätestens aber vor der Vollendung des 18. Lebensjahres nachgeholt werden.
Eine Auffrischung der Grundimmunisierung ist nicht nötig. Der Impfschutz hält mindestens zehn Jahre, wahrscheinlich sogar lebenslang an. Eine routinemäßige Auffrischimpfung wird derzeit nicht empfohlen.
Wird die Impfung gegen Hepatitis B als Einzelimpfstoff gegeben, kann sich die Verabreichung des Impfstoffes auf drei Impfdosen reduzieren.
Bestimmten Risikogruppen mit einem erhöhten Infektionsrisiko wird die Hepatitis B-Impfung im Erwachsenenalter als Indikationsimpfung empfohlen. Die Impfung erfolgt ebenfalls mit drei Impfdosen innerhalb von sechs Monaten. Zu den Risikogruppen zählen u. a. Personen mit zu erwartender Immunschwäche (z. B. HIV-Infizierte, Dialysepatienten) und Personen mit unmittelbarer Ansteckungsgefahr bei Kontakt zu Hepatitis B-Trägern in Familie/Wohngemeinschaft, bei Sexualverhalten mit hohem Infektionsrisiko (Männer die Sex mit Männern haben), Drogenabhängigkeit.
Berufliche Indikationen sind ebenfalls denkbar.
Ihre KKH übernimmt bei Vorliegen der altersbedingten, medizinischen oder beruflichen Indikationen die Kosten dieser Impfung. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte.
Wenn Sie aus beruflichen Gründen ins Ausland reisen, können wir die Kosten unter bestimmten Umständen übernehmen.
Sehen Sie auch: "Kann die KKH die Impfkosten bei einem beruflich bedingten Auslandsaufenthalt übernehmen?"
Die Kosten werden dann direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet.
Die Kosten für private Reiseschutzimpfungen sind in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Diese müssen Sie also zunächst selbst tragen. Ab dem 01.01.2024 bezuschussen wir jedoch die private Reiseschutzimpfung mit 100 Prozent. Die Voraussetzung hierfür ist, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) und das Auswärtige Amt die Impfung für Ihr Reiseland empfehlen. Zudem müssen Sie sich in einer Vertragspraxis der Kassenärztlichen Vereinigung oder beim Gesundheitsamt impfen lassen.
Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte immer an Ihren Arzt/Ihre Ärztin.
Sofern Sie Fragen zu einer Kostenübernahme haben (beispielsweise zu den beruflich bedingten Indikationen), wenden Sie sich bitte vor Durchführung der Schutzimpfung an Ihre KKH Servicestelle. Wir beraten Sie gern.
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