Die Impfung gegen Hepatitis A ist die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung einer Infektion. Hepatitis A kommt weltweit vor und gilt als weit verbreitete Reisekrankheit.
Der Impfschutz wird bestimmten Risikogruppen als Indikationsimpfung empfohlen.
Die Grundimmunisierung besteht aus zwei Impfdosen. Bereits zwei Wochen nach der ersten Impfdosis besteht bei 95 % der Patienten ein Impfschutz. Durch die zweite Dosis, die sechs bis zwölf Monate nach der ersten Impfung verabreicht werden sollte, wird eine langfristige Wirkung erzielt. Danach ist der Impfschutz mindestens zehn Jahre wirksam.
Zu den Risikogruppen gehören Personen mit einem Sexualverhalten mit hoher Infektionsgefahr (z. B. Männer, die Sex mit Männern haben), Personen mit häufiger Übertragung von Blutbestandteilen (z. B. Hämophilie) oder Krankheiten der Leber, Bewohner von psychiatrischen Einrichtungen oder vergleichbaren Fürsorgeeinrichtungen für Menschen mit Verhaltensstörung oder Zerebralschädigung/Hirnschädigung. Berufliche Indikationen sind ebenfalls denkbar.
Ihre KKH übernimmt bei Vorliegen der zuvor erläuterten Indikationen die Kosten dieser Impfung. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte.
Wenn Sie aus beruflichen Gründen ins Ausland reisen, können wir die Kosten unter bestimmten Umständen übernehmen.
Sehen Sie auch: "Kann die KKH die Impfkosten bei einem beruflich bedingten Auslandsaufenthalt übernehmen?"
Die Kosten werden dann direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet.
Die Kosten für private Reiseschutzimpfungen sind in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Diese müssen Sie also zunächst selbst tragen. Ab dem 01.01.2024 bezuschussen wir jedoch die private Reiseschutzimpfung mit 100 Prozent. Die Voraussetzung hierfür ist, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) und das Auswärtige Amt die Impfung für Ihr Reiseland empfehlen. Zudem müssen Sie sich in einer Vertragspraxis der Kassenärztlichen Vereinigung oder beim Gesundheitsamt impfen lassen.
Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte immer an Ihren Arzt/Ihre Ärztin.
Sofern Sie Fragen zu einer Kostenübernahme haben (beispielsweise zu den beruflich bedingten Indikationen), wenden Sie sich bitte vor Durchführung der Schutzimpfung an Ihre KKH Servicestelle. Wir beraten Sie gern.
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