Schwangerschaftsvermeidende & schwangerschaftsunterstützende Maßnahmen
- Ärztliche Beratung und Untersuchung (ausgenommen ist die allgemeine Sexualaufklärung oder Sexualberatung)
- Verhütungsmittel und -maßnahmen zur Vermeidung einer Schwangerschaft (Pille, Pille danach, Spirale, Implantate)
- Präparate und Maßnahmen zur Förderung einer Schwangerschaft (Künstliche Befruchtung)
Ärztliche Beratung und Untersuchung:
Die Kosten werden zu 100% durch uns übernommen und direkt über die Gesundheitskarte abgerechnet.
Verhütungsmittel und -maßnahmen:
Bis zum Alter von einschließlich 21 Jahren übernehmen wir die Kosten verordnungsfähiger Verhütungsmittel abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Welche Art der Verhütung für Sie geeignet ist, erfahren Sie im ärztlichen Beratungsgespräch. Die Verordnung erfolgt dann auf Kassenrezept. Wie bei allen Verordnungen von Arzneimitteln ist der Vertragsarzt auch hier an eine wirtschaftliche Verordnungsweise gebunden. Ab dem Alter von 22 Jahren sind die Kosten von Ihnen selbst zu tragen.
Die Kosten für Kondome oder Cremes werden grundsätzlich nicht von den Krankenkassen übernommen. Weitere interessante Informationen zur Verhütung finden Sie auf den Web-Seiten der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BzGA)
Präparate und Maßnahmen zur Förderung einer Schwangerschaft:
Hier übernehmen wir unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten in anteiliger Höhe. Weitere Informationen finden Sie unter dem Thema Künstliche Befruchtung.
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