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Damit Sie Sehstörungen bei Säuglingen & Kleinkindern frühzeitig erkennen

Amblyopie ist eine Sehschwäche, die bereits im Kleinkindalter entsteht. Denn richtiges Sehen ist nicht angeboren. Im Gegenteil: Kinder müssen es erst lernen!

Bereits Neugeborene üben beim Gucken automatisch das richtige Zusammenspiel von Augen und Gehirn. So können sich die erforderlichen Verknüpfungen zwischen Augen, Sehrinde und Augenmotorik sowie der Sehnerv korrekt ausbilden. Entwickeln die Kinder in dieser Zeit eine Fehlsichtigkeit, ein Schielen, eine Hornhauttrübung oder einen grauen Star, können sie ihre Augen und ihr Gehirn nicht gut trainieren. So können sie das Sehen nicht richtig erlernen – ein Fehler, der sich später nur noch schwer korrigieren lässt.

Die Ursachen können unterschiedlich sein. Möglich ist zum Beispiel eine Fehlsichtigkeit, ein Schielen, Lidanomalien, eine Hornhauttrübung oder ein Grauer Star.  Kann ein Auge nicht richtig gucken, schaltet das Gehirn die Bilder von diesem automatisch ab.

Beim Schielen unterdrückt das kindliche Gehirn die Sehinformation eines Auges. Das Sehzentrum kann das Sehen mit dem schielenden Auge dann jedoch nicht lernen, es bleibt schwachsichtig. Bei Fehlsichtigkeit wird ein verschwommenes Bild auf der Netzhaut erzeugt. Mit so einem unscharfen Bild kann das Gehirn das scharfe Sehen natürlich nicht erlernen.

Das Hauptproblem bei der Amblyopie liegt darin, dass die Eltern die Erkrankung der Augen oft nicht ansehen können und die meist einseitige Sehstörung sich im Verhalten der Kinder nicht zeigt.

Falls Ihr Kind jedoch folgende Auffälligkeiten zeigt, sollten Sie sich am besten in Ihrer kinder- und jugendärztlichen Praxis beraten lassen:

  • Schielen
  • häufiges Blinzeln oder Zusammenkneifen der Augen
  • Ihr Kind hält das Spielzeug sehr nah an die Augen und dreht den Kopf dabei zur Seite 
  • Schwierigkeiten, Geschwindigkeiten oder Distanzen richtig einzuschätzen

Je früher die Amblyopie erkannt und behandelt wird, desto besser ist die Prognose.

Weil Sie bei uns versichert sind, können Sie Ihr Kind zweimal untersuchen lassen: zwischen dem 5. und 14. Lebensmonat sowie zwischen dem 20. und 38. Lebensmonat.

Der Test dauert nur wenige Sekunden und ist kontaktlos.

Das Screening ist für Sie kostenfrei, wenn eine ärztliche Praxis es durchführt, die mit uns und dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) einen Vertrag geschlossen hat. Ob die von Ihnen gewünschte kinder- und jugendärztliche Praxis dazugehört, erfahren Sie hier oder in Ihrer nächsten Servicestelle.

Sie unterschreiben in einer teilnehmenden kinder- und jugendärztlichen Praxis eine Teilnahmeerklärung. Anschließend können Sie das Amblyopiescreening sowie später auch die U10, U11 und J2 kostenlos in Anspruch nehmen. Die Kosten des Amblyopiescreenings werden direkt über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit uns abgerechnet.

Wurde bei Ihrem Kind eine Amblyopie festgestellt, muss diese behandelt werden. In den meisten Fällen wird dann eine Brille zur Korrektur der Fehlsichtigkeit verordnet. Zur Behandlung gehört außerdem das stundenweise Abkleben des besseren Auges. So wird das Gehirn animiert, das schlechtere Auge zu nutzen und zu trainieren. Diese Therapie muss regelmäßig ärztlich kontrolliert werden.

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