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Informationen zum Thema Heilmittel

Die Leistungen richten sich grundsätzlich an alle Versicherten, die von ihrem Arzt eine entsprechende Verordnung (Rezept) erhalten haben.

Unter 18 Jahren: Für Sie entstehen keine Kosten.

Über 18 Jahren: Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten der Dienstleistung. Zusätzlich sind 10 Euro je Verordnung von Ihnen zu bezahlen.

Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit der Zuzahlung auch die Hinweise zur Belastungsgrenze.

Grundsätzlich sind Verordnungen 28 Tage gültig. Das heißt, Sie sollten innerhalb von 28 Tagen mit der Behandlung beginnen.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Verordnung (Rezept) direkt an die Praxis, in der Sie die Behandlung durchführen lassen möchten.

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Der GKV-Spitzenverband erstellt auf Basis der Zulassungsdaten für alle Krankenkassen diese Heilmittelerbringerliste, die Ihnen eine unkomplizierte Suche nach Heilmittelpraxen für Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, Podologie sowie
Ernährungstherapie bietet.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre KKH-Servicestelle.

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