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Allergiebeschwerden beheben oder verringern

Für die Allergiebettwäsche (Encasing) benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept) mit der Diagnose „Hausstaubmilbenallergie“. Ein(e) niedergelassene(r) Arzt/Ärztin oder ein Krankenhaus kann Ihnen einen Matratzen-, Kissen- und Oberbettenbezug verordnen.

Ihre Verordnung reichen Sie direkt bei einem KKH Vertragspartner Ihrer Wahl ein. Dieser benötigt zusätzlich folgende Maße von Ihnen: Länge x Breite x Höhe ihrer Matratze und die Länge x Breite Ihres Kissen und Oberbetts. Unser Vertragspartner wird Sie zeitnah mit der Bettwäsche versorgen. Gern informieren wir Sie, von wem Sie Ihre verordnete Allergiebettwäsche bekommen können. Halten Sie hierfür bitte Rücksprache mit Ihrer KKH Servicestelle.

Der von Ihnen gewählte Vertragspartner versorgt Sie mit dem jeweiligen Bezug. Die Lieferung erfolgt zeitnah, nach Eingang der Verordnung bei dem gewählten Vertragspartner. Die Abrechnung der Kosten (mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung) erfolgt direkt mit der KKH. Eine vorherige Genehmigung durch die KKH ist nicht erforderlich.

Lassen Sie uns Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) zukommen, beauftragen wir einen Vertragspartner, Sie mit Encasings zu versorgen.

Generell ja, sofern das Sanitätshaus ein Vertragspartner der KKH ist. Grundsätzlich kann jedes Sanitätshaus Vertragspartner der KKH werden, wenn es bestimmte Qualifizierungsnachweise erbringt. So stellen wir sicher, dass unseren hohen Anforderungen entsprochen wird und Sie qualitativ hochwertig versorgt werden.

Mit unserer praktischen Suche finden Sie schnell und einfach Ihren Hilfsmittel-Anbieter.

Bei Erhalt des Hilfsmittels fällt die gesetzliche Zuzahlung an.

Wünschen Sie jedoch eine besondere Größe oder Ausführung, so müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen.

Auf die Allergiebettwäsche wird eine Herstellergarantie von 10 Jahren gegeben. Innerhalb dieser 10 Jahre wenden Sie sich bitte, bei einem Defekt, an unseren Vertragspartner, von dem Sie den Bezug erhalten haben.

Ja, die KKH übernimmt die Kosten für Kissen- und Oberbettenbezüge genauso wie für Matratzenbezüge.

Sie haben auch Anspruch auf eine zweite Ausstattung, wenn es sich um eine Partnerversorgung handelt oder für ein Geschwisterkind, welches im selben Zimmer schläft. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende ärztliche Verordnung bei einem unserer Vertragspartner ein. Mehrfachausstattungen z. B. für eine Zweitwohnung, ein Wochenendhaus o. ä. können jedoch nicht übernommen werden.

 

Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.

Bei Fragen zum Hilfsmittel kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner.

Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre(n) Arzt/Ärztin.

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