Kontinuierliche Glukosemessung mit Freestyle Libre
Für die Bereitstellung eines Flash-Glukose-Messsystems benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept). Ihre Verordnung reichen Sie direkt bei dem KKH Vertragspartner Fa. Abbott ein.
Unser Vertragspartner wird Sie zeitnah mit dem Flash-Glukose-Messsystem versorgen. Gern informieren wir Sie, von wem Sie Ihren verordneten Artikel bekommen können. Halten Sie hierfür bitte Rücksprache mit Ihrer KKH Servicestelle.
Alternativ können Sie Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) auch:
- an unser zentrales Postfach KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover senden,
- in Ihrer KKH Servicestelle einreichen
Nachdem Ihre ärztliche Verordnung bei uns eingegangen ist, leiten wir diese an unseren Vertragspartner weiter. Die Lieferung erfolgt innerhalb von wenigen Werktagen, nachdem die Verordnung dort eingegangen ist.
Bei Abgabe des Hilfsmittels fällt die gesetzliche Zuzahlung an.
Bitte informieren Sie unseren Vertragspartner telefonisch oder per E-Mail, dass Sie neue Sensoren benötigen. Im Anschluss erhalten Sie die Sensoren per Post durch unseren Vertragspartner. Für die Nachbestellung der Sensoren ist keine ärztliche Verordnung notwendig.
Die Versorgung mit einem Flash-Glukose-Messsystem erfolgt im Rahmen einer Neulieferung und unser Vertragspartner ist für den gesamten Zeitraum für alle Reparaturen zuständig. Die Reparaturen werden für Sie kostenfrei durchgeführt. Sollte Ihr Flash-Glukose-Messsystem defekt sein, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Vertragspartner, von dem Sie das Flash-Glukose-Messsystem erhalten haben. Dieser wird sich um die Reparatur und ggf. um einen notwendigen Gerätetausch kümmern.
Sofern Sie das Flash-Glukose-Messsystem nicht mehr benötigen, informieren Sie bitte auch direkt unseren Vertragspartner telefonisch oder informieren Sie uns über das Kontaktformular. Wir sorgen dafür, dass Ihr Flash-Glukose-Messsystem zeitnah bei Ihnen abgeholt wird oder Sie es an den Vertragspartner zurückschicken können.
Generell ja, sofern das Sanitätshaus ein Vertragspartner der KKH ist. Grundsätzlich kann jedes Sanitätshaus Vertragspartner der KKH werden, wenn es bestimmte Qualifizierungsnachweise erbringt. So stellen wir sicher, dass unseren hohen Anforderungen entsprochen wird und Sie qualitativ hochwertig versorgt werden.
Mit unserer praktischen Hilfsmittelanbieter-Suche finden Sie schnell und einfach Ihren Hilfsmittel-Anbieter.
Nach Lieferung kann bei Bedarf eine Einweisung in den technischen Gebrauch des Hilfsmittels in Form von online verfügbaren Videos oder durch den Vertragspartner erfolgen. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Ihre Ärztin/Ihr Arzt die medizinische Einweisung vornehmen darf (z. B. Platzierung der Sensoren).
Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.
Bei Fragen zum Hilfsmittel kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner.
Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt/Ihre Ärztin.
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