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Kontinuierliche Glukosemessung bei Basalinsulin-Therapie

Unter folgenden Bedingungen können wir die Kosten für eine kontinuierliche Glukosemessung bei einer Behandlung mit Basalinsulin übernehmen:

  • Diabetes Typ 2,
  • eine zufriedenstellende Blutzuckereinstellung ist mit anderen leitliniengerechten Maßnahmen nicht zu erreichen und
  • ordnungsgemäße Verordnung durch eine ärztliche Praxis mit entsprechender Qualifikation.

Das bedeutet, eine kontinuierliche Glukosemessung könnte für Sie in Frage kommen, wenn trotz Bemühungen von Ihrer behandelnden ärztlichen Praxis:

  • Ihr Blutzucker stark schwankt.
  • Sie immer wieder ernstzunehmende Über- oder Unterzuckerungen erleiden.
  • Der Blutzucker in letzter Zeit so stark entgleist ist, dass Sie im Krankenhaus behandelt werden mussten.
  • Die Dosis der Medikamente oder des Insulins nicht so weit reduziert werden kann, wie Sie es sich wünschen oder wie es möglich wäre.
  • Anpassungen bei Bewegung, Ernährung oder Lebensstil bisher nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben.

Besprechen Sie am besten individuell mit Ihrer ärztlichen Praxis, ob eine kontinuierliche Glukosemessung für Sie sinnvoll ist. Denn am meisten profitieren Sie von Real-Time-Messgeräten, wenn sie mit ganz konkreten Therapiezielen eingesetzt werden.

Wir übernehmen die Kosten, wenn die Verordnung durch einen Arzt oder eine Ärztin erfolgt, die mindestens eine der folgenden Anforderungen erfüllt:

  • Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie
  • Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin, für Allgemeinmedizin oder für Kinder- und Jugendmedizin jeweils mit der Anerkennung „Diabetologie“ oder „Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)“ bzw. mit vergleichbarer Qualifikation
  • Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin mit der Anerkennung „Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie“

Die genannten Bezeichnungen richten sich nach der Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer und schließen auch entsprechende Bezeichnung nach altem Recht ein.

Da es sich bei diesem Angebot um eine Zusatzleistung handelt, können wir die Kosten für Real-Time-Messgeräte vorerst nur für maximal zwölf Monate übernehmen:

  • Erste Verordnung für sechs Monate
  • Bei Bedarf zwei Folgeverordnungen für jeweils drei Monate

Liegt die letzte Kostenübernahme mehr als zwei Jahre zurück, kann die kontinuierliche Glukosemessung erneut für ein Jahr beantragt werden.

Bitte informieren Sie unseren Vertragspartner telefonisch oder per E-Mail, dass Sie neues Verbrauchsmaterial benötigen. Im Anschluss erhalten Sie das Verbrauchsmaterial per Post durch unseren Vertragspartner. Für die Nachbestellung des Verbrauchsmaterials ist keine ärztliche Verordnung notwendig.

Besprechen Sie mit Ihrer diabetologischen Praxis, ob eine kontinuierliche Glukosemessung für Sie sinnvoll ist. Ist dies der Fall und sind alle hier genannten Voraussetzungen erfüllt, wählen Sie zusammen mit Ihrer ärztlichen Praxis einen unserer Vertragspartner für das Real-Time-Messgerät aus.

Ihre ärztliche Praxis braucht dann nur noch eine Verordnung (Muster 16) auszustellen und Sie schicken diese an den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner. Dieser übernimmt alles Weitere und tritt mit Ihnen in Kontakt.

Soll die kontinuierliche Glukosemessung nach den ersten sechs und/oder neun Monaten fortgesetzt werden, benötigen Sie von Ihrer ärztlichen Praxis eine Folgeverordnung. Denken Sie daran, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren, damit Sie die neuen Messgeräte möglichst nahtlos erhalten.

Es können nur die Kosten für Geräte von Anbietern übernommen werden, mit denen wir Verträge abgeschlossen haben. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der möglichen Anbieter und Geräte mit Links zu weiterführenden Informationen:

Abbott

Dexcom

Roche Diabetes Care Deutschland GmbH

  • Weitere Informationen folgen demnächst.

Lassen Sie sich von Ihrer ärztlichen Praxis dazu beraten, welche Geräte zur kontinuierlichen Glukosemessung für Sie empfehlenswert sind.

Passen Sie Ihre Insulindosis individuell an Mahlzeiten, Aktivitäten und Ihren Lebensstil an? In diesem Fall wird von einer intensivierten Insulintherapie gesprochen, bei der die Kosten für eine kontinuierliche Glukosemessung regulär übernommen werden.

Sind die hier genannten Voraussetzungen erfüllt, entstehen Ihnen keine Kosten. Auch eine gesetzliche Zuzahlung, wie es sonst bei Hilfsmitteln der Fall ist, fällt hier nicht an.

Innerhalb der verordneten Zeiträume sind unsere Vertragspartner für alle notwendigen Reparaturen zuständig. Diese werden für Sie kostenfrei durchgeführt. Wenden Sie sich dazu direkt an den Vertragspartner, von dem Sie ihre Geräte zur kontinuierlichen Glukosemessung bekommen haben.

Falls Sie Ihr Messgerät nicht mehr benötigen, informieren Sie bitte auch direkt unseren Vertragspartner. Dieser meldet sich bei Ihnen, um die nächsten Schritte abzustimmen.

Wenn die Kosten von uns übernommen werden sollen, muss der Weg über die ärztliche Praxis und den jeweiligen Vertragspartner eingehalten werden.

Die technische Einweisung führt der Vertragspartner durch, von dem Sie das Gerät erhalten. Die medizinische Einweisung darf ausschließlich ein Arzt oder eine Ärztin durchführen. Nur sie können Ihnen zum Beispiel sagen, welcher Zielbereich für Sie persönlich gilt oder wie Sie darauf reagieren sollen, wenn Grenzwerte über- oder unterschritten werden.

Ja, aber nicht vor Ablauf des genehmigten Zeitraums.

Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre KKH-Servicestelle.

Bei Fragen zum Hilfsmittel kontaktieren Sie bitte den jeweiligen Vertragspartner.

Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre ärztliche Praxis.

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