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Behandlung von psychischen bzw. seelischen Erkrankungen

Ambulante Psychotherapie kann in allen Psychotherapieverfahren als Einzeltherapie, in einer Gruppe oder als Kombination von Einzel- und Gruppenpsychotherapie durchgeführt werden. Die Häufigkeit der Sitzungen kann je nach Verfahren und Behandlungsverlauf variieren und wird individuell von Patientin bzw. Patient und Therapeutin bzw. Therapeut vereinbart.

Diese Therapieformen gibt es:

  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Analytische Psychotherapie
  • Verhaltenstherapie
  • Systemische Therapie 

Die zugelassenen Therapieformen werden von psychologisch tätigen Ärzten oder psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendtherapeuten erbracht.

Bei besonders dringendem Behandlungsbedarf kann eine Psychotherapeutische Akutbehandlung erfolgen. Diese dient z. B. der Krisenintervention und kann - falls erforderlich - in eines der o. g. Psychotherapieverfahren überführt werden.

Weitere Informationen zu den einzelnen Möglichkeiten finden Sie in unserem Patientenmerkblatt:

Sie richten sich an alle Versicherten mit behandlungsbedürftigen seelischen Erkrankungen, die nicht ausreichend allein mit Mitteln der vertragsärztlichen Versorgung behandelt werden können (medikamentös, psychosomatische Grundversorgung, präventive Entspannungstechniken etc.). Der im Einzelfall notwendige Bedarf wird grundsätzlich im Rahmen eines Psychotherapeutischen Erstgespräches (Sprechstunde) festgestellt.

1. Termin zum Psychotherapeutischen Erstgespräch vereinbaren

Vor einer therapeutischen Behandlung müssen Sie sich in einer Psychotherapeutischen Sprechstunde vorstellen. Sie benötigen dafür keine Überweisung. Der Psychotherapeut klärt in diesem Erstgespräch ab, ob bei Ihnen ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und eine Psychotherapie benötigt wird oder ob Ihnen mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten besser geholfen werden kann. Die Sprechstunde dauert bei Erwachsenen mindestens 25 Minuten und kann bis zu sechs Mal in Anspruch genommen werden.

Bei der Terminvermittlung für ein psychotherapeutisches Erstgespräch, insbesondere der Psychotherapeutischen Sprechstunde, unterstützen Sie seit dem 01.04.2017 die Terminservicestellen der örtlich zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen.

Die für Sie zuständige Terminservicestelle erreichen Sie über die bundesweit einheitliche Notdienstnummer (116117) täglich 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche (24/7).

Der Terminservice bietet Ihnen innerhalb von vier Wochen einen Termin für ein Erstgespräch bei einem Therapeuten an. Sollte dies nicht gelingen, vermittelt sie Ihnen einen ambulanten Behandlungstermin in einem Krankenhaus.

Weitere Informationen zu den Terminservicestellen finden Sie hier.

2. Empfehlung für weitere Behandlung erhalten

Vom Sprechstundentherapeuten erhalten Sie nach Ihrem Erstgespräch eine schriftliche Stellungnahme, mit welchen Möglichkeiten Ihnen am besten geholfen wäre. Diese Patienteninformation zur Psychotherapeutischen Sprechstunde ist eine verbindliche Empfehlung.

3. Therapeuten finden

Informationen zur Therapeutensuche finden Sie unter 116117.de - Arzt- und Psychotherapeutensuche oder unter Eterminservice.

Sofern eine weitere Behandlung notwendig ist, suchen Sie sich dann mit der Behandlungsempfehlung aus der Sprechstunde einen geeigneten Therapeuten. Psychotherapeuten müssen für diesen Zweck Mindesterreichbarkeitszeiten zur telefonischen Terminkoordination vorhalten und veröffentlichen.

Hilfreich bei eigener Suche nach Therapeuten und Ärzten sind z. B. folgende Internetseiten:


Tipp!
Wenn Sie eine Kostenübernahme durch die KKH anstreben, dann achten Sie bitte auf Therapeuten oder Ärzte mit Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung.

4. Probatorische Sitzungen

Einer ambulanten Psychotherapie sind zunächst sogenannte probatorische Sitzungen vorgeschaltet, um zu prüfen, ob eine tragfähige Beziehung zwischen Therapeut und Patient aufgebaut werden kann. Dabei werden die Dauer einer möglichen Therapie sowie die sonstigen Rahmenbedingungen abgestimmt. Erst nach dieser Phase, in der auch die Therapieziele und der Behandlungsplan besprochen werden, wird ein Antrag auf Psychotherapie bei der KKH gestellt.  

5. Therapie beantragen

Den Antrag stellen Sie gemeinsam mit Ihrem Therapeuten. Die notwendigen Vertragsvordrucke hat Ihr Therapeut vor Ort. Die Bewilligung senden wir an Sie und an Ihren Therapeuten. Dann kann die eigentliche Therapie beginnen.

Seit dem 01.10.2021 gibt es ein neues Versorgungsangebot: Die Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung. Das Angebot wird Ihnen gemacht, wenn Ihnen in der Psychotherapeutischen Sprechstunde eine Gruppentherapie vorgeschlagen wird. Sie können somit erste Erfahrungen einer Gruppentherapie sammeln und prüfen, ob diese Form der Therapie etwas für Sie ist. In insgesamt vier Sitzungen zu je 100 Minuten (oder acht Sitzungen zu je 50 Minuten) erhalten Sie Informationen über psychische Störungen, Arbeitsweisen, Wirkmechanismen, Chancen und Nutzen einer Gruppentherapie. Gleichzeitig geht es natürlich auch um eine erste Symptomlinderung für Sie.

Es ist kein Antragsverfahren notwendig und Sie legen sich für eine sich ggf. anschließende Therapie nicht auf das Verfahren der Gruppentherapie fest.

Die KKH übernimmt die Kosten der ambulanten psychotherapeutischen Richtlinien-Behandlung in vollem Umfang, sofern diese von Therapeuten oder Ärzten mit Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung durchgeführt wird. 

Ihr Therapeut bzw. Ihre Therapeutin rechnet ganz normal über die Gesundheitskarte ab.

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