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Gesetzlich Versicherte werden normalerweise im so genannten Sachleistungsprinzip behandelt. Das heißt: Sie legen für ärztliche und therapeutische Behandlungen die elektronische Gesundheitskarte vor und wir übernehmen die Kosten.

Alternativ können Sie das Prinzip der Kostenerstattung wählen. Hier werden die erbrachten Leistungen direkt mit Ihnen privat abgerechnet. Nach Bezahlung reichen Sie uns die Rechnung zur Kostenerstattung ein.

Für Sie bleibt dabei ein finanzielles Risiko, denn wir übernehmen nur einen festgelegten Teil der Kosten, nicht die Gesamtkosten. Bitte informieren Sie sich genau über dieses Verfahren, bevor Sie sich dafür entscheiden.

Wir haben alle wichtigen Informationen rund um das Thema Kostenerstattung nach §13 Abs. 2 SGB V hier für Sie zusammengestellt.

Sie haben das Verfahren der Kostenerstattung (nach § 13 Abs. 2 SGB V) gewählt und möchten Rechnungen zur Erstattung einreichen? Dann können Sie Ihre Rechnungen hier direkt hochladen. Das erspart Ihnen den Weg zum Briefkasten und ermöglicht uns eine schnellere Bearbeitung Ihrer Rechnungen. 

Bitte achten Sie auf eine ausreichende Qualität und gute Lesbarkeit der Unterlagen.

Wichtig: Hochgeladene Rechnungen müssen trotz Upload 12 Monate aufbewahrt werden!