KKH: Anpassung des Beitragssatzes und neue Leistungen
Verwaltungsrat beschließt Neuerungen zum 1. August 2024
Hannover, 08.07.2024
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse erweitert erneut ihr Produktangebot mit einer Reihe neuer Leistungen. Zugleich hat die KKH die Anhebung ihres Zusatzbeitrages beschlossen, der ab dem 1. August bei 3,28 Prozent liegen wird. Insgesamt beträgt der neue Beitragssatz damit 17,88 Prozent. Beide Entscheidungen wurden im Rahmen der heutigen Sitzung des Verwaltungsrates der KKH getroffen und müssen noch von der zuständigen Aufsicht, dem Bundesamt für soziale Sicherung (BAS), genehmigt werden.
Die Anpassung des Beitragssatzes ist auf unerwartet hohe Kostensteigerungen in der gesamten GKV zurückzuführen. Dies zeigt sich auch am Markt: Andere Krankenkassen haben ebenfalls bereits auf die Unterfinanzierung der GKV reagiert und ihre Beiträge angepasst. Kostentreiber sind vor allem Ausgaben im Krankenhaus- und Arzneimittelbereich. Diese waren zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung im vergangenen Jahr in dieser Dimension nicht absehbar.
Die KKH wird auch in Zukunft für ihre Versicherten ein kompetenter Partner in Gesundheitsfragen sein. Deshalb hat der Verwaltungsrat auch eine Ausweitung des Leistungsangebotes beschlossen. Dazu gehört unter anderem eine zusätzliche Kostenübernahme für die Professionelle Zahnreinigung. Weitere Erweiterungen umfassen den Bereich Osteopathie, die Hautkrebsvorsorge sowie eine Erhöhung der Zuschüsse für Gesundheitskurse.
Mit rund 1,6 Millionen Versicherten, einem Haushaltsvolumen von 7,5 Milliarden Euro und rund 4.000 Mitarbeitenden zählt die KKH Kaufmännische Krankenkasse als eine der größten bundesweiten Krankenkassen zu den leistungsstarken Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung. Nähere Informationen erhalten Sie unter kkh.de/presse/portraet.
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