Ein Blick auf die aktuellen Gesetzesentwürfe für eine Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (DigiG und GDNG)
Editorial
Liebe Leserin, lieber Leser,
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach beschäftigt sich in der Mitte seiner Amtszeit nicht nur mit dem Großprojekt der Krankenhausreform, sondern bemüht sich auch um die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Kein Wunder also, dass er sich selbst gerne mal als Digitalminister bezeichnet. Noch in diesem Jahr sollen mehrere Gesetze die Digitalisierung voranbringen, damit Deutschland seinen Rückstand in der Digitalisierung zu anderen Ländern Europas aufholt und die mit der Digitalisierung einhergehenden Potenziale für eine effizientere und bessere Gesundheitsversorgung hebt. Bereits 2025 plant die EU-Kommission die Umsetzung des European Health Data Space (EHDS) in allen Mitgliedsstaaten. Dieser soll die Nutzung von Gesundheitsdaten für die medizinische Versorgung, Forschung und Innovation sowie für gesundheitspolitische Entscheidungen verbessern. Der zunehmende Kostendruck auf das Gesundheitswesen durch Demografie, Inflation und medizinischen Fortschritt drängt die Politik zusätzlich, das Effizienzpotenzial der Digitalisierung zeitnah nutzbar zu machen.
In dieser Ausgabe unseres Newsletters „Perspektive GKV“ analysieren wir die zwei bekannten Entwürfe: Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (Digital-Gesetz bzw. DigiG) und das Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz bzw. GDNG). Können die Ziele einer verbesserten Effizienz und Versorgungsqualität für die Versicherten mit den geplanten Maßnahmen erreicht werden? Und wo besteht aus unserer Sicht noch Optimierungspotenzial? Zudem stellen wir Ihnen in einem dritten Text ein konkretes Versorgungsprojekt vor, welches die KKH im Rahmen des Innovationsfonds erfolgreich durchgeführt hat. Es zeigt exemplarisch, warum der im GDNG geplante neue § 25b SGB V den Kranken- und Pflegekassen erlauben sollte, Gesundheitsdaten ihrer Versicherten zu eng gefassten Zwecken weiterzuverarbeiten.
Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen!
Dr. Wolfgang Matz, Vorstandsvorsitzender
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