Früherkennung kann Leben retten
Die Untersuchung richtet sich als gesetzliche Regelleistung an gesunde Versicherte ab 35 Jahren. Die Zusatzleistung können Versicherte zwischen 18 und 34 Jahren in Anspruch nehmen.
Für Versicherte ab einem Alter von 35 Jahren entstehen keine Kosten. Diese können Behandler mit Kassenzulassung alle zwei Jahre direkt über die Gesundheitskarte mit uns abrechnen.
Im Rahmen unserer Zusatzleistungen zahlen wir Versicherten im Alter von 18 bis 34 Jahren einen Zuschuss von bis zu 50 €. Zuschussfähig sind Behandlungsinhalte der Regelversorgung. Dafür brauchen Sie keinen Antrag zu stellen. Reichen Sie einfach die Rechnung über „Meine KKH“ oder per Post bei uns ein. Wir prüfen Sie und überweisen dann den entsprechenden Zuschuss.
Lassen Sie das Hautkrebs-Screening in einer für diese Untersuchung zertifizierten und kassenzugelassenen haus- oder hautärztlichen Praxis durchführen.
Schon gewusst? Die Untersuchung kann auch zusammen mit dem Gesundheits-Check-up erfolgen.
Wenn ein ärztlicher Verdacht auf eine Erkrankung vorliegt, ist eine Untersuchung auch außer der Reihe möglich. Hierbei handelt es sich dann aber um eine normale Behandlung und nicht um eine Vorsorgemaßnahme. In diesem Falle rechnet die behandelnde Praxis die Kosten auch direkt über Ihre Gesundheitskarte mit uns ab. Handelt es sich weder um eine Krankenbehandlung noch um die reguläre zweijährige Hautkrebsvorsorge, gilt die Untersuchung als individuelle Gesundheitsleistung, deren Kosten Sie selbst tragen müssen.
Bestandteil der Hautkrebsfrüherkennung ist eine visuelle Inspektion der Hautoberfläche, gegebenenfalls mit Hilfe einer Lupe oder eines Auflichtmikroskops beziehungsweise eines Dermatoskops. Den Einsatz von anderen Geräten müssen Sie privat zahlen.
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