

Beitragsrechner
Ihr voraussichtlicher monatlicher Beitrag zur Kranken- & Pflegeversicherung
- Wir berechnen Ihren individuellen Beitrag in der Regel anhand Ihres Steuerbescheides.
- Existenzgründer, die noch keinen Steuerbescheid haben, können ihr Einkommen schätzen.
- Wer oberhalb der Bemessungsgrenze verdient, muss keinen Nachweis vorlegen.
- Wer bei längerer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld erhalten möchte, zahlt einen etwas höheren Beitrag und ist somit, je nach Tarif ab der vierten oder siebten Krankheitswoche, finanziell abgesichert.
Beziehen Sie neben Ihrer Selbstständigkeit weiteres Einkommen oder wie kann ich meinen Beitrag als Selbstständiger mindern? Dies und vieles mehr wird bei der Berechnung der Beiträge berücksichtigt.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf - wir ermitteln gern Ihren individuellen Beitrag für Sie!
Weitere zusätzliche Informationen wie die Beiträge bei Selbstständigen bemessen werden, was bei der Beitragszahlung für Selbstständige zu beachten ist oder wie hoch der Mindestbeitrag bei hauptberuflich Selbstständigen ist, finden Sie „Beitrag für freiwillig Versicherte“
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