Für jedes Mitglied den passenden Wahltarif
Grundsätzlich gelten die Angebote für alle Mitglieder, die ihre Beiträge zumindest teilweise selbst tragen. Je nach Tarif kann es weitere Voraussetzungen geben.
Der Gesetzgeber schreibt leider vor, dass ausschließlich Mitglieder, die mindestens teilweise ihre Beiträge selbst tragen, Tarife wählen können.
Der Tarifeinstieg ist nur quartalsweise möglich. Er erfolgt zum Beginn des nächsten Quartals, wenn der Antrag bis zum letzten Tag des laufenden Quartals an die KKH geschickt wurde. Entscheidend ist dabei das Datum des Poststempels. Bei einem unterjährigen Tarifeinstieg erfolgt dann die Prämienzahlung anteilig.
Der Gesetzgeber schreibt eine solche Bindungsdauer für die Wahltarife vor. Beim Beitragsrückzahlungs-Tarif besteht lediglich eine einjährige Bindefrist.
Den Vital-Tarif können Sie jederzeit online wählen und abschließen. Zu allen anderen Wahltarifen beraten wir Sie gern unter: 0800 5548640554 oder in einer Servicestelle bei Ihnen vor Ort.
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