Recht auf Auskunft
Die Auskunft kann von allen KKH Versicherten in Anspruch genommen werden.
Die Auskünfte beziehen sich auf die Leistungsbereiche ärztliche und zahnärztliche Behandlungen.
Keine
Die Auskunft erstreckt sich mindestens auf die 18 Monate, die der Antragstellung vorausgehen.
Bitte füllen Sie den Antrag auf Versichertenauskunft aus und senden diesen an Ihre KKH Servicestelle. Alternativ können Sie die Auskunft auch telefonisch oder persönlich in Ihrer KKH Servicestelle anfordern.
Die Bearbeitung unsererseits erfolgt schnellstmöglich und unverzüglich. Bei der Auskunft zu den ärztlichen Leistungen erfolgt die Antwort in der Regel innerhalb von einer Woche. Je nach Umfang kann es gerade im zahnärztlichen Bereich etwas länger dauern. Gerne berät Sie hierzu Ihre KKH Servicestelle.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.
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