Wurde der Antrag schon bearbeitet? Sind die Beiträge bezahlt? Wenn es nur um Informationen geht, reicht eine Auskunftsvollmacht völlig aus. Sollen andere für Sie Entscheidungen treffen, muss es schon etwas mehr sein: Mit einer Einzelvertretungsvollmacht können Dritte Sie in einem ganz bestimmten Anliegen, wie zum Beispiel einem Antrag, bei uns vertreten. Etwas weiter gefasst ist die Vertretungsvollmacht. Mit dieser Vollmacht sind gleich ganze Themenbereiche geregelt und nicht nur einzelne Anliegen. Zum Beispiel finanzielle Angelegenheiten oder alles, was mit uns als Krankenkasse zu tun hat.
In den meisten Fällen gilt eine Vollmacht so lange Sie möchten. Hier kann daher auch ein formuliertes Enddatum sinnvoll sein. Denn die Eltern kümmern sich sicherlich gut um Ihre Angelegenheiten während Ihres Auslandsaufenthaltes. Danach brauchen die beiden allerdings keinen Zugriff mehr auf Ihre Daten bei uns. Keine Sorge: Natürlich können Sie eine Vollmacht auch jederzeit widerrufen. Sagen Sie uns einfach Bescheid. Ein Brief, eine Mail oder ein Anruf genügt.
Unser Tipp: Beziehungen und Freundschaften können auch mal enden. Immer wenn Sie eine Vollmacht ausstellen, sollten Sie diese entweder kopieren oder einscannen und gut aufbewahren. So haben Sie stets alle Vollmachten im Blick. Falls es mit der Liebe dann doch mal vorbei ist, wissen Sie gleich, welche Vollmachten Sie widerrufen müssen.
Für den Fall, dass Sie krank oder pflegebedürftig werden, gibt es spezielle Vollmachten. Wenn Sie nicht mehr für sich selbst entscheiden können, hilft eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung oder eine Betreuungsverfügung.
Mehr dazu erfahren Sie in hier und im KKH-PflegeCoach.