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Optimale Versorgung mit enteraler Ernährung

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Ohne Vertragsbeitritt akzeptieren wir die Versorgung und Abrechnung der Produkte zur enteralen Ernährung nach § 31 Abs. 5 SGB V auf einzelvertraglicher Basis (§ 31 Abs. 5 Satz 7 i.V.m. § 127 Abs. 3 SGB V) ausschließlich zum Vertragspreis des Rahmenvertrages (ein Kostenvoranschlag ist nicht notwendig). Die aktuellen Konditionen sind: 

1. Diätetika zur enteralen Ernährung gemäß § 31 Abs. 5 SGB V

  • jeweils gültiger Apothekeneinkaufspreis* abzüglich 15 Prozent und zuzüglich Umsatzsteuer für Versicherte ab zwölf Jahre
  • jeweils gültiger Apothekeneinkaufspreis* abzüglich 5 Prozent und zuzüglich Umsatzsteuer für Versicherte bis zwölf Jahre

2. Besondere VDB-Gruppen

  • Diätetika bei angeborenem Enzymmangel (VDB-Gruppe 0401) und für spezielle Indikationen (VDB-Gruppe 0408) jeweils gültiger Apothekeneinkaufspreis* zuzüglich 3 Prozent und zuzüglich Umsatzsteuer
  • Für Apotheken, die einem Landesapothekerverband angeschlossen sind, gelten seit dem 1.6.2023 die vertraglichen Regelungen des AVV für die VDB-Gruppen 0401, 0406 und 0408. Diese sind in der ABDA-Datenbank hinterlegt.

Zur Berechnung des Abgabepreises ist der Tag der Abgabe des Produkts maßgeblich. Mit den Vertragspreisen sind alle Dienst- und Serviceleistungen abgegolten, die mit der Versorgung zusammenhängen und nach diesem Vertrag zu erbringen sind.

* gemäß Großer Deutscher Spezialitätentaxe (Lauer-Taxe)

Beigetretene Krankenkassen Beitritt zu Modul 1 Sondennahrung Beitritt zu Modul 2 Trinknahrung
DAK-Gesundheit X X
Handelskrankenkasse (hkk) X X
Hanseatische Krankenkasse (HEK)   X
Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) X X
Techniker Krankenkasse (TK) X X

Beigetretene Krankenkassen: Beitritt zu Modul 1 Sondennahrung Beitritt zu Modul 2 Trinknahrung
DAK-Gesundheit X X
Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) X X

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