
Optimale Versorgung mit enteraler Ernährung
Ohne Vertragsbeitritt akzeptieren wir die Versorgung und Abrechnung der Produkte zur enteralen Ernährung nach § 31 Abs. 5 SGB V auf einzelvertraglicher Basis (§ 31 Abs. 5 Satz 7 i.V.m. § 127 Abs. 3 SGB V) ausschließlich zum Vertragspreis des Rahmenvertrages (ein Kostenvoranschlag ist nicht notwendig). Die aktuellen Konditionen sind:
1. Diätetika zur enteralen Ernährung gemäß § 31 Abs. 5 SGB V
- jeweils gültiger Apothekeneinkaufspreis* abzüglich 15 Prozent und zuzüglich Umsatzsteuer für Versicherte ab zwölf Jahre
- jeweils gültiger Apothekeneinkaufspreis* abzüglich 5 Prozent und zuzüglich Umsatzsteuer für Versicherte bis zwölf Jahre
2. Besondere VDB-Gruppen
- Diätetika bei angeborenem Enzymmangel (VDB-Gruppe 0401) und für spezielle Indikationen (VDB-Gruppe 0408) jeweils gültiger Apothekeneinkaufspreis* zuzüglich 3 Prozent und zuzüglich Umsatzsteuer
- Für Apotheken, die einem Landesapothekerverband angeschlossen sind, gelten seit dem 1.6.2023 die vertraglichen Regelungen des AVV für die VDB-Gruppen 0401, 0406 und 0408. Diese sind in der ABDA-Datenbank hinterlegt.
Zur Berechnung des Abgabepreises ist der Tag der Abgabe des Produkts maßgeblich. Mit den Vertragspreisen sind alle Dienst- und Serviceleistungen abgegolten, die mit der Versorgung zusammenhängen und nach diesem Vertrag zu erbringen sind.
* gemäß Großer Deutscher Spezialitätentaxe (Lauer-Taxe)
Beigetretene Krankenkassen | Beitritt zu Modul 1 Sondennahrung | Beitritt zu Modul 2 Trinknahrung |
---|---|---|
DAK-Gesundheit | X | X |
Handelskrankenkasse (hkk) | X | X |
Hanseatische Krankenkasse (HEK) | X | |
Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) | X | X |
Techniker Krankenkasse (TK) | X | X |
Beigetretene Krankenkassen: | Beitritt zu Modul 1 Sondennahrung | Beitritt zu Modul 2 Trinknahrung |
---|---|---|
DAK-Gesundheit | X | X |
Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) | X | X |
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