Informationen zu laufenden Verträgen & Vertragsabsichten
Die „ARGE - Hilfsmittelforum der Ersatzkassen“ hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Badewannenliftern, die ab dem 01.12.2019 beginnen, abgeschlossen. Das Beitrittsverfahren wird für alle Ersatzkassen über den Vdek abgewickelt.
Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Blindenführhunde geschlossen. Das Beitrittsverfahren gem. § 127 Abs. 2 SGB V wird für alle Ersatzkassen über den vdek abgewickelt.
Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.
Die „ARGE - Hilfsmittelforum der Ersatzkassen“ hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit TENS/EMS, die ab dem 01.12.2019 beginnen, abgeschlossen. Das Beitrittsverfahren wird für alle Ersatzkassen über den Vdek abgewickelt.
Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Hörhilfen geschlossen. Das Beitrittsverfahren gem. § 127 Abs. 2 SGB V wird für alle Ersatzkassen über den vdek abgewickelt.
Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.
Apparative Kompressionstherapie
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Sehhilfen (Brillengläser, Kontaktlinsen und vergrößernde Sehhilfen) geschlossen. Das Beitrittsverfahren gem. § 127 Abs. 2 SGB V wird für alle Ersatzkassen über den vdek abgewickelt.
Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.
Fremdkraftbetriebene Bewegungsschienen (CPM-Schienen)
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Haarersatz geschlossen. Das Beitrittsverfahren gem. § 127 Abs. 2 SGB V wird für alle Ersatzkassen über den vdek abgewickelt.
Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Epithesen geschlossen. Das Beitrittsverfahren gem. § 127 Abs. 2 SGB V wird für alle Ersatzkassen über den vdek abgewickelt.
Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.
Keine aktuellen Bekanntmachungen
Sofern keine vertraglichen Vereinbarungen nach § 127 Abs. 1 und 2 SGB V bei der Versorgung unserer Versicherten gelten, beachten Sie bitte unsere allgemeinen Hinweise zur Versorgung mit Hilfsmitteln.
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