Fragen zur Nutzung der ePA schnell beantwortet
Für ePA-Nutzende mit einem Android-Smartphone (z. B. Samsung, Huawei…) gibt es wichtige Informationen.
Um Ihre KKH-ePA künftig weiterhin nutzen zu können haben wir eine neue ePA-App für Sie bereitgestellt. Ab dem 15.12.2023 werden alle ePA-Nutzer, die ihre ePA-App auf einem Smartphone mit dem Android Betriebssystem verwenden, aufgefordert sich eine neue KKH-ePA im Google Play Store zu laden.
Bitte löschen Sie ihre bisherige ePA-App nicht. Diese benötigen Sie für die Freigabe der neuen ePA-App.
Ihre gespeicherten Daten bleiben in der ePA erhalten. Es muss lediglich der Zugang zur ePA-App erneuert werden. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung haben wir Ihnen zusammengestellt.
Weitere Informationen zur Anmeldung und Registrierung finden Sie hier.
- Sie besitzen bereits eine ePA
- Sie haben eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte
- Ihr stationäres Endgerät ist mindestens mit Betriebssystem mac 10, Windows 10 oder Linux/Debian 11 ausgestattet
- Installation der ePA-App aus dem Microsoft Store oder Apple Store auf Ihrem PC oder Tablet
- Kartenlesegerät
Folgende Kartenlesegeräte werden unterstützt und sind über einen lokalen Elektronikhändler oder über den Onlineversandhändler zu erwerben:
- Sicherheitsklasse 3 (mit PIN-Pad und Display):
REINER SCT cyberJack RFID-Chip-Kartenleser standard - Sicherheitsklasse 2 (mit PIN-Pad):
CHERRY Smart Terminal ST-2100 - Sicherheitsklasse 2 (mit PIN-Pad):
IDENTIV SPR332 v2.0
Es gibt keine Altersgrenze für die ePA. Auch Kinder haben Anspruch auf eine ePA. Ab dem 15. Lebensjahr dürfen Jugendliche Ihre ePA selbst verwalten. Davor übernimmt dies stellvertretend eine sorgeberechtigte Person, in der Regel ein Elternteil.
Ja, eine gesetzlich vertretungsberechtigte Person kann die ePA in Ihrem Namen anlegen und führen. Sie muss uns dafür die rechtliche Vertretungsvollmacht nachweisen und über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) verfügen. Sie hat dann die gleichen Rechte wie Sie.
Das Gesetz sieht vor, dass Sie bis zu fünf Personen als Vertreterin bzw. als Vertreter für Ihre ePA berechtigen können. Zum Beispiel sind Erziehungsberechtigte besonders häufig als Vertreterin oder Vertreter ihrer Kinder unter 15 Jahren in der ePA eingetragen.
Die vertretungsberechtigte Person muss nicht bei uns versichert sein. Die Vertretung muss aber die ePA-App ihrer eigenen Krankenkasse nutzen.
Ihre Vertretung hat dann fast die gleichen Rechte wie Sie. Das bedeutet, Sie kann z. B. auf Dokumente zugreifen oder Zugriffe von Leistungserbringenden regeln. Ihre Akte löschen oder weitere Vertretungen einrichten, kann die vertretungsberechtigte Person allerdings nicht. Informationen zum Ablauf der Einrichtung einer Vertretung finden Sie hier. Zusätzlich haben wir Ihnen hier zusammengefasst, wie Sie die ePA-Akte für Ihr Kind einrichten.
Sowohl das ärztliche als auch das medizinische Fachpersonal einer Praxis ist dazu berechtigt. Gleiches gilt auch für Krankenhäuser und Apotheken. Allerdings gilt dies nur, wenn Sie in Ihrer App die entsprechenden Berechtigungen vergeben haben. Sie entscheiden, wer Dokumente lesen und/oder aktualisieren darf. Mehr dazu finden Sie hier!
Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie Dokumente in der ePA hochladen können.
In der ePA können folgende Dateitypen gespeichert werden: PDF, XML, PNG, TIFF, JPG/JPEG und TXT-Dateien bis 25 MB
Neben Ihnen selbst können Akteure aus dem Gesundheitswesen, z.B. das medizinische Personal aus Krankenhäusern oder Praxen Dokumente in Ihre ePA hochladen. Deshalb wenden Sie sich bitte an die zuständige ärztliche Praxis oder die jeweiligen Leistungserbringenden (z. B. Apotheke, Krankenhaus).
Dokumente, die Sie selbst in Ihre ePA hochgeladen haben, können auch nur Sie selbst ändern. Wenn Sie damit einverstanden sind, können diese jedoch in einer ärztlichen Praxis oder durch Leistungserbringende (z. B. Krankenhäuser, Apotheken) gelöscht werden. Dokumente, die Sie selbst hochladen, werden automatisch als Eigendokumente klassifiziert. So können Sie diese von anderen Dokumenten unterscheiden.
Sie selbst, aber auch ärztliche Praxen sowie Leistungserbringende (z. B. Apotheken oder Krankenhäuser) können ein Dokument aus Ihrer ePA herunterladen – aber nur, wenn Sie dafür eine Berechtigung vergeben haben. Haben Sie diese Berechtigung erteilt, wird das entsprechende Dokument im System der ärztlichen Praxis oder Leistungserbringenden lokal gespeichert. Bitte beachten Sie, dass diese lokale Kopie bestehen bleibt, auch wenn Sie das Dokument in Ihrer ePA löschen.
Sie können Ihre Einwilligungen direkt in der App widerrufen. Bitte beachten Sie, dass dabei Ihre ePA und alle darin enthaltenen Daten und Berechtigungen gelöscht werden. Sie können danach nicht mehr auf Ihre ePA zugreifen.
Sie können die ePA jederzeit über die ePA-App kündigen
So kündigen Sie eine bestehende ePA bei Ihrer Krankenkasse
Haben Sie Ihre Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist widerrufen, können Sie Ihre ePA wieder uneingeschränkt nutzen.
Sie können einzelne Protokolleinträge jederzeit in der Detailansicht betrachten. Diese zeigt Ihnen die Art, den Zeitpunkt und das Ergebnis (erfolgreich oder fehlgeschlagen) des Zugriffs sowie den Namen der Person oder den Bezeichner des Objekts.
Ja. Sämtliche Aktivitäten in Ihrer ePA werden protokolliert. Sie können diese noch drei Jahre nach dem Beginn der Aktivität nachlesen.
In Ihrer Leistungsauskunft haben wir alle Leistungen aufgeführt, die:
- zu den von Ihnen angefragten Leistungsarten gehören (z. B. ärztliche Leistungen, Krankenhausleistungen, zahnmedizinische Leistungen usw.)
- in dem von Ihnen angegebenen Zeitraum bei uns abgerechnet wurden.
Zu jeder Leistung erhalten Sie folgende Details:
- Zeitraum, in dem Sie die genannte Leistung erhalten haben
- Name etc. der Praxis bzw. Einrichtung, in der Sie behandelt wurden
- Diagnose mit ICD-Code und der offiziellen Erläuterung dieser Kurzbezeichnung
- Behandlung mit entsprechendem Code und der Erläuterung dazu
- Wir erhalten die Abrechnungsdaten für medizinische Leistungen meist erst einige Monate, nachdem die Leistung erbracht wurde. Es kann also vorkommen, dass Behandlungen, die erst vor kurzer Zeit bei Ihnen stattfanden, noch nicht in Ihrer Leistungsauskunft aufgeführt sind.
- Eventuell gehören die Leistungen, die Sie in der vorliegenden Liste vermissen, zu einer Leistungsart, für die Sie keine Auskunft beantragt haben.
- Grundsätzlich dürfen wir Ihre Daten nicht unbegrenzt aufbewahren. Ist die Verjährungsfrist (meist 6 bis 10 Jahre) abgelaufen, so müssen wir die Daten unwiederbringlich löschen. Auch in diesem Fall tauchen sie in der Leistungsauskunft nicht mehr auf.
Wir können Ihnen nur die Daten zusammenstellen, die wir im Rahmen der Abrechnung erhalten. Spezielle Unterlagen wie Ultraschall-, Röntgen- oder MRT-Bilder liegen nicht bei uns vor. Auch Operationsberichte und andere Befunde haben wir nicht und können Sie Ihnen daher nicht zur Verfügung stellen.
Wenn Sie feststellen, dass Ihre Leistungsauskunft eine falsche Diagnose enthält, so können Sie diese korrigieren lassen. Bitte lassen Sie sich von der entsprechenden ärztlichen Praxis oder der behandelnden Einrichtung dafür eine Bestätigung geben und reichen Sie diese bei uns ein. Dann können wir die Korrektur durchführen.
Gern beantworten wir Ihnen Ihre Fragen persönlich.
Bitte wenden Sie sich dafür an unsere Servicehotline unter 0800 554 864 0554 oder nutzen Sie einfach unser Online-Formular.
Nein. Die Akte bleibt erhalten. Zugangsschlüssel ist Ihre Krankenversicherungsnummer. Die neue eGK wird vom System automatisch erkannt und Sie können wie gewohnt auf Ihre Akte zugreifen.
Bitte prüfen Sie zunächst, ob Sie die NFC-Funktion in Ihrem Smartphone eingeschaltet haben. Ist dies der Fall, machen Sie einfach einen erneuten Versuch: Bewegen Sie die Karte langsam hinter Ihr Smartphone, bis es kurz vibriert. Lassen Sie die Karte in dieser Position und warten Sie ein paar Sekunden, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
Eine kleine Bewegung der Karte reicht häufig aus, um die Verbindung zu stören, sodass der gesamte Prozess abgebrochen wird. Ihr Smartphone macht Sie durch einen Hinweis darauf aufmerksam. Bei iPhones ist dieser Hinweis nicht besonders auffällig gestaltet und daher leicht zu übersehen.
Unser Tipp: Legen Sie Ihre Gesundheitskarte einfach auf einen Tisch und das Smartphone direkt auf die Karte. Bewegen Sie dann das Smartphone, bis die Verbindung hergestellt wurde und lassen Sie es anschließend dort liegen, bis der Anmeldeprozess abgeschlossen wurde.
An welcher Stelle sich die NFC-Funktion bei den meisten Smartphones befindet, zeigen Ihnen unsere Videos:
Hinweis:
Bei manchen iPhone-Modellen müssen Sie Ihre Gesundheitskarte nicht wie im Film gezeigt hinten, sondern vorne an das iPhone halten. Probieren Sie es einfach aus, falls Sie Kontaktprobleme haben.
Haben Sie den App-Code dreimal falsch eingegeben und wissen ihn noch, dann kontaktieren Sie uns einfach unter 0800 554 864 0554 . Wir können die App-Sperre in der Regel aufheben.
Ist Ihnen Ihr App-Code nicht mehr bekannt, klicken Sie in diesem Fall auf „App-Code vergessen?“ in Ihrer App und setzen Sie Ihr Benutzerkonto zurück. Im Anschluss ist eine erneute Identifizierung notwendig.
Hinweis: Ihre Daten in der ePA bleiben erhalten.
Bitte sichern Sie dazu Ihren Zugang zur ePA-App, um Ihre ePA vor Fremdzugriffen zu schützen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier oder wenden Sie sich an den ePA-Support.
Die Datenerhebung erfolgt anonym, daher müssen Sie den Kontakt selbst aufnehmen:
Bitte rufen Sie unsere Servicehotline unter 0800 554 864 0554 und geben Sie uns den Fehlercode telefonisch durch. Dieser wird Ihnen direkt in der App angezeigt.
Melden Sie sich komplett aus der App ab und starten Sie diese neu. Sollte das Problem weiter bestehen, wenden Sie sich bitte an unsere Servicehotline unter: 0800 554 864 0554.
Durch die Neuinstallation wurde die Gerätebindung zur ePA gelöscht. Sie müssen nun Ihr Benutzerkonto zurücksetzen. Anschließend können Sie das Benutzerkonto neu anlegen und sich erneut identifizieren.
Hinweis: Beim Zurücksetzen Ihres Benutzerkontos bleiben die Daten in Ihrer ePA enthalten.
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