Ermöglicht die selbstständige Fortbewegung
Für einen Rollstuhl benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept). Ein(e) niedergelassene(r) Arzt/Ärztin, ein Krankenhaus oder der Medizinische Dienst kann Ihnen einen Rollstuhl verordnen.
Ihre Verordnung reichen Sie direkt bei einem KKH Vertragspartner Ihrer Wahl ein. Unser Vertragspartner wird Sie zeitnah mit dem Rollstuhl versorgen. Gern informieren wir Sie, von wem Sie Ihren verordneten Rollstuhl bekommen können. Halten Sie hierfür bitte Rücksprache mit Ihrer KKH Servicestelle.
Alternativ können Sie Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) auch
- an die KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover senden (unser zentrales Postfach),
- in Ihrer KKH Servicestelle einreichen oder
- uns als Upload über „Meine KKH“ zukommen lassen.
Nachdem Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) bei uns eingegangen ist, prüft die KKH Ihren Antrag. Wird Ihr Antrag von der KKH genehmigt, senden wir Ihnen und unserem Vertragspartner die Genehmigung umgehend zu. Der Vertragspartner wird spätestens am 1. Werktag, nachdem die Genehmigung bei ihm eingegangen ist, telefonisch Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um einen Liefertermin abzustimmen. Die Lieferung erfolgt dann innerhalb von drei Werktagen, sofern Sie keine spätere Lieferung wünschen.
Grundsätzlich erhalten Versicherte der KKH einen Leichtgewichtrollstuhl, auch wenn nur ein Standardrollstuhl verordnet wurde. Bei Leichtgewichtrollstühlen ist die aufzubringende Kraft geringer. Weniger anstrengend ist auch das Überwinden von Hindernissen. Leichtgewichtrollstühle sind ca. 3 bis 5 kg leichter als herkömmliche Rollstühle. Das geringere Gewicht erleichtert somit auch den Transport des Rollstuhls.
Generell ja, sofern das Sanitätshaus ein Vertragspartner der KKH ist. Grundsätzlich kann jedes Sanitätshaus Vertragspartner der KKH werden, wenn es bestimmte Qualifizierungsnachweise erbringt. So stellen wir sicher, dass unseren hohen Anforderungen entsprochen wird und Sie qualitativ hochwertig versorgt werden.
Mit unserer praktischen Suche finden Sie schnell und einfach Ihren Hilfsmittel-Anbieter.
Bei Abgabe des Hilfsmittels fällt die gesetzliche Zuzahlung an.
Bei Auslieferung des Rollstuhls erhalten Sie eine Einweisung in den technischen Gebrauch.
Es ist hilfreich, wenn bei der Einweisung der gesetzliche Betreuer (soweit vorhanden), Ihre Pflegepersonen und/oder Angehörige dabei sind, damit auch sie in den Gebrauch des Rollstuhls eingewiesen werden können.
Die Versorgung mit einem Leichtgewichtrollstuhl erfolgt im Rahmen von 3-jährigen Versorgungspauschalen. Das bedeutet: der Vertragspartner stellt Ihnen für vorerst drei Jahre einen Rollstuhl zur Verfügung und ist für den gesamten Zeitraum für alle Reparaturen zuständig. Die Reparaturen werden für Sie kostenfrei durchgeführt.
Sollte Ihr Rollstuhl defekt sein, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Vertragspartner, von dem Sie den Rollstuhl erhalten haben. Dieser wird sich um die Reparatur und ggf. um einen notwendigen Gerätetausch kümmern.
Sollten Sie Ihren Rollstuhl nicht mehr benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle oder informieren Sie uns über das Kontaktformular. Wir sorgen dafür, dass Ihr Rollstuhl zeitnah bei Ihnen abgeholt wird.
Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.
Bei Fragen zum Hilfsmittel kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner.
Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre(n) Arzt/Ärztin.
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