Rezepte für Medikamente
Übersicht der Rezept-Varianten
Viele Medikamente bekommt man in der Apotheke ausschließlich mit einer Verordnung vom Arzt – dem Rezept. Das schützt den Patienten vor einer falschen und gefährlichen Selbstmedikation.
Ob gelb, rosa, blau, grün: Ärzte können für verschreibungspflichtige Medikamente verschiedene Rezept-Varianten ausstellen. Wer ein Medikament verordnet bekommt, sollte das Rezept möglichst schnell in der Apotheke einlösen, denn Rezepte sind nicht ewig gültig. Die Ablauffrist je Rezept-Variante zählt ab dem Ausstellungsdatum.
Am 01.01.2024 wurde das E-Rezept für gesetzlich Versicherte verpflichtend eingeführt. Damit ist der rosafarbene Zettel für Salbe, Tablette oder Hustensaft fast Geschichte. Sie können Ihr Rezept ganz einfach mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in einer Apotheke einlösen.
Das rosa Kassenrezept
Gesetzlich Versicherte bekommen ein rosa Kassenrezept. Es ist drei Monate lang gültig, allerdings bezahlt die Krankenkasse die verschiedenen Medikamente nur bei einer Einlösung des Rezeptes innerhalb eines Monats. Die übrigen zwei Monate erhält man die aufgeschriebenen Arzneimittel zwar noch, aber der volle Preis ist dann selbst zu tragen.
Das blaue Privatrezept
Privatversicherte bekommen beim Arzt ein Privatrezept. Dieses Rezept ist meist blau, manchmal auch weiß. Privatrezepte sind drei Monate lang gültig. Bei der Ausstellung eines Privatrezepts muss die Ärztin oder Arzt die Arzneimittelrichtlinien nicht beachten. Das Privatrezept wird auch genutzt, wenn auf Ihren Wunsch eine Verordnung des Arzneimittels erfolgen soll, es aus medizinischer Sicht jedoch nicht notwendig ist. Der Patient zahlt den vollen Preis in der Apotheke. Danach reicht er das vom Apotheker abgestempelte Rezept bei seiner privaten Krankenversicherung ein. Die Krankenkasse darf in diesem Fall die Kosten nicht übernehmen.
Das gelbe Betäubungsmittel-Rezept
Mit diesem Rezept werden vom Arzt Arzneimittel verordnet, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Dazu gehören zum Beispiel starke Schmerzmittel, Medikamente gegen ADHS oder Drogenersatzstoffe wie Methadon. Da diese Medikamente bei Missbrauch gefährliche Wirkungen zeigen können, gelten diese Rezepte nur sieben Tage lang. Das Rezept besteht aus drei Teilen: ein Teil bleibt beim Arzt, ein Teil in der Apotheke und ein Exemplar geht zur Abrechnung an die Krankenkasse.
Das grüne Empfehlungs-Rezept
Das grüne Rezept nutzt der Arzt, wenn er seinem Patienten ein Medikament empfehlen möchte, das nicht verschreibungspflichtig ist. Der Patient zahlt in der Apotheke den vollen Preis, egal ob privat oder gesetzlich krankenversichert. Die Krankenkasse darf in diesem Fall die Kosten nicht übernehmen. Dieses Rezept hat üblicherweise kein Ablaufdatum.
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