Mobil trotz körperlicher Einschränkungen
Für einen elektrischen Zusatzantrieb benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept). Ein(e) niedergelassene(r) Arzt/Ärztin, ein Krankenhaus oder der Medizinische Dienst kann Ihnen dieses Hilfsmittel verordnen.
Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) können Sie:
- an die KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover senden (unser zentrales Postfach),
- in Ihrer KKH Servicestelle einreichen oder
- uns als Upload über „Meine KKH“ zukommen lassen.
Haben Sie bisher noch keinen Rollstuhl, an dem der elektrische Zusatzantrieb montiert werden kann, benötigen wir zudem eine ärztliche Verordnung für einen Rollstuhl.
Nachdem Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) bei uns eingegangen ist, prüft die KKH Ihren Antrag. Sie prüft auch, ob die alternative Versorgung mit einem Elektrorollstuhl möglich ist. Der Elektrorollstuhl als elektrisches Hilfsmittel zum Selbstfahren dient der besseren Versorgung. Er hat eine größere Reichweite, einen höheren Fahrkomfort und kann besser und individueller an die körperlichen Voraussetzungen des Versicherten angepasst werden. Er ist in der Regel auch schmaler und kompakter als ein manueller Rollstuhl mit elektrischem Zusatzantrieb, da die Räder beim Elektrorollstuhl unterhalb der Sitzfläche angebracht sind und beim manuellen Rollstuhl mit elektrischem Zusatzantrieb neben der Sitzfläche. Er ist daher für die Nutzung im Innenbereich besonders gut geeignet.
Wird Ihr Antrag von der KKH genehmigt, senden wir Ihnen und unserem Vertragspartner die Genehmigung umgehend zu. Der Vertragspartner wird spätestens am 1. Werktag, nachdem die Genehmigung bei ihm eingegangen ist, telefonisch Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um einen Liefertermin abzustimmen. Die Lieferung erfolgt dann innerhalb von drei Werktagen, sofern Sie keine spätere Lieferung wünschen.
Haben Sie bisher noch keinen Rollstuhl, an dem der elektrische Zusatzantrieb montiert werden kann, versorgen wir Sie gerne bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen vorab mit einem Rollstuhl.
Bei Abgabe des Hilfsmittels fällt die gesetzliche Zuzahlung an.
Generell ja, sofern das Sanitätshaus ein Vertragspartner der KKH ist. Grundsätzlich kann jedes Sanitätshaus Vertragspartner der KKH werden, wenn es bestimmte Qualifizierungsnachweise erbringt. So stellen wir sicher, dass unseren hohen Anforderungen entsprochen wird und Sie qualitativ hochwertig versorgt werden.
Mit unserer praktischen Suche finden Sie schnell und einfach Ihren Hilfsmittel-Anbieter.
Bei Auslieferung des elektrischen Zusatzantriebs erhalten Sie eine Einweisung in den technischen Gebrauch.
Es ist hilfreich, wenn bei der Einweisung der gesetzliche Betreuer (soweit vorhanden), Ihre Pflegepersonen und/oder Angehörige dabei sind, damit auch sie in den Gebrauch des elektrischen Zusatzantriebs eingewiesen werden können.
Die Versorgung mit einem elektrischen Zusatzantrieb erfolgt im Rahmen von 4-jährigen Versorgungspauschalen. Das bedeutet: der Vertragspartner stellt Ihnen für vorerst 4 Jahre einen elektrischen Zusatzantrieb zur Verfügung und ist für den gesamten Zeitraum für alle Reparaturen zuständig. Die Reparaturen werden für Sie kostenfrei durchgeführt.
Sollte Ihr elektrischer Zusatzantrieb defekt sein, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Vertragspartner, von dem Sie den elektrischen Zusatzantrieb erhalten haben. Dieser wird sich um die Reparatur und ggf. um einen notwendigen Gerätetausch kümmern.
Sollten Sie Ihren elektrischen Zusatzantrieb nicht mehr benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle oder informieren Sie uns über das Kontaktformular. Wir sorgen dafür, dass Ihr elektrischer Zusatzantrieb zeitnah bei Ihnen abgeholt wird.
Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.
Bei Fragen zum Hilfsmittel kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner.
Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin/Ihren Arzt.
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