Aus Gründen des Datenschutzes dürfen wir für Adressänderungen leider keine Angaben aus E-Mails akzeptieren.
Bitte nutzen Sie daher eine der folgenden Möglichkeiten, um uns Ihre neue Adresse mitzuteilen:
- Schreiben Sie uns einen Brief mit Ihrer neuen Adresse an: KKH Kaufmännische Krankenkasse 30125 Hannover
- Rufen Sie uns an und geben Sie uns Ihre neue Adresse bekannt. Bitte halten Sie für das Telefonat auch Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) bereit.
- Loggen Sie sich unter kkh.de/meine-kkh ein und ändern Sie Ihre Adresse selbst (unter dem Punkt „Meine Daten“).
Die Änderung ihrer Stammdaten können wir erst vornehmen, wenn Sie uns ein offizielles Dokument als Urkunde eingereicht haben. Daher bitten wir Sie, uns etwas zur Verfügung zu stellen. Das können Sie auch gern per E-Mail tun. Achten Sie hierbei bitte auf eine gute Auflösung und Lesbarkeit des Dokuments.
Ihre bisherige elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist weiterhin gültig. Die neuen Adressdaten werden automatisch übernommen, wenn Sie Ihre eGK das nächste Mal in einer ärztlichen Praxis vorlegen und einlesen lassen.
Sollten allerdings Probleme mit Ihrer eGK auftreten, geben Sie uns bitte Bescheid. Gern schicken wir Ihnen schnellstmöglich eine neue Karte zu.
In dem Sie uns Ihre neue Bankverbindung schriftlich per Brief mitteilen oder noch einfacher und zudem kostenfrei: über Ihren persönlichen elektronischen Zugang „Meine KKH", wo Sie die Änderung selbst vornehmen können. Nur so können wir die datenschutzrechtlichen Vorschriften einhalten und sicherstellen, dass die Nachricht von Ihnen stammt.
Bei einer E-Mail ist uns dies leider nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Wir freuen uns, dass Sie „Meine KKH“ nutzen möchten.
Damit Sie sich anmelden können, erhalten Sie die Login-Daten in den nächsten Tagen per Post.
Mit den Zugangsdaten können Sie sich in „Meine KKH“ einloggen und Ihren persönlichen Bereich einrichten. Hierfür legen Sie sich dann auch ein persönliches Passwort an.
Über „Meine KKH“ können Sie bequem Dokumente hochladen und sparen sich den weg zum Briefkasten. Ebenfalls können Sie diverse Unterlagen herunterladen – so können wir ggf. einige Anfrage auch bereits erledigen.
Sie haben sich bereits erfolgreich für „Meine KKH“ registriert. Das ist perfekt, denn so können Sie ganz einfach ein neues Passwort online anfordern.
Und so geht’s:
- Gehen Sie auf kkh.de/meine-kkh/kennwort-vergessen.
- Geben Sie am Ende der Seite Ihren Benutzernamen oder Ihre Versichertennummer ein und klicken Sie auf „Absenden“.
- Wir schicken Ihnen ein neues Passwort an die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse
Sie erhalten Ihre neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) in den nächsten ein bis zwei Wochen.
Falls Sie in der Zwischenzeit eine ärztliche Praxis aufsuchen, melden Sie sich bitte bei uns. Wir stellen Ihnen dann einen Anspruchsnachweis aus, den Sie in der Praxis vorlegen können.
Gern stellen wir Ihnen eine neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) aus. Bitte schicken Sie uns dafür ein aktuelles Foto von sich im Passbildformat.
Nutzen Sie eine der folgenden Möglichkeiten:
- Loggen Sie sich unter kkh.de/meine-kkh in Ihren persönlichen Bereich ein und laden Sie Ihr Foto ganz einfach hoch.
- Warten Sie auf unser Formular, das per Post zu Ihnen unterwegs ist. Kleben Sie Ihr Foto auf und schicken Sie beides zurück an uns.
Sobald wir Ihr Foto haben, lassen wir Ihre neue eGK produzieren. Das dauert etwa zwei Wochen.
Sie müssen sich vorher ärztlich oder zahnärztlich behandeln lassen? Dann sagen Sie uns bitte Bescheid. Wir stellen Ihnen gern einen Anspruchsnachweis aus. Den können Sie vorlegen, solange Ihre eGK noch nicht fertig ist.
Wir haben es gespeichert und werden es für Ihre neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) verwenden. In etwa zwei Wochen erhalten Sie Ihre neue eGK per Post.
Sie müssen sich vorher ärztlich oder zahnärztlich behandeln lassen? Dann sagen Sie uns bitte Bescheid. Wir stellen Ihnen gern einen Anspruchsnachweis aus. Den können Sie vorlegen, solange Ihre eGK noch nicht fertig ist.
Sie brauchen eine neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) und haben uns dafür ein Foto eingereicht. Leider entspricht es nicht den Vorgaben.
Bitte schicken Sie uns erneut ein Foto und stellen Sie sicher, dass es folgende Kriterien erfüllt:
- Aufnahme: von vorn, Gesicht komplett sichtbar und gut zu erkennen, keine Lichtreflexe auf Brillengläsern
- Hintergrundfarbe: neutral (z. B. weiß oder hellgrau)
- Dateigröße: 300 x 400 Pixel, maximal 5 MB, hochkant
- Dateiformat: jpg,png oder bmp
- Bildformat (für Papierfoto): 35 mm x 45 mm, hochkant
- Unser Tipp: Hier finden Sie Beispielfotos, die Ihnen genau zeigen, wie Ihr Foto aussehen soll.
Am besten loggen Sie sich unter kkh.de/meine-kkh in Ihren persönlichen Bereich ein und laden Ihr Foto direkt hoch. Falls Sie uns ein Papierbild schicken möchten, erhalten Sie auf Anfrage (gern per E-Mail) unser Formular und einen Freiumschlag dafür.
Seit dem 01.01.2023 entfällt die Papierbescheinigung „zur Vorlage beim Arbeitgeber“, sofern Ihre Arztpraxis am eAU-Verfahren teilnimmt. Sie melden Ihrem Arbeitgeber – z. B. telefonisch – nur noch den Beginn und die voraussichtliche Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit (AU). Den AU-Nachweis ruft Ihr Arbeitgeber dann elektronisch im Rahmen eines Datenaustausches bei uns ab.
Es kann aber mal vorkommen, dass eine Arztpraxis keine eAU übermitteln kann. Sollten Sie deshalb weiterhin die „Ausfertigung zur Vorlage bei der Krankenkasse“ ausgehändigt bekommen, bitten wir Sie, uns diese wie gewohnt einzureichen.
Nutzen Sie hierfür gern unseren digitalen AU-Upload.
Über Ihr persönliches Krankengeldkonto unter „Meine KKH“ können Sie einsehen, wann Sie Krankengeldzahlungen für sich oder bei Erkrankung eines Kindes erhalten haben. Und auch wie viele Kinderkrankentage Sie bereits beansprucht haben.
Kennen Sie schon unser neues Video zum Thema Krankengeld? Unter kkh.de/krankengeld finden Sie nicht nur das Video, sondern noch viele weitere Informationen rund ums Thema Krankengeld.
Der Antrag befindet sich auf der Rückseite des ärztlichen Attestes („Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“) bzw. unter der ärztlichen Bescheinigung bei neueren Formularen. Bitte füllen Sie diesen vollständig aus und reichen Sie ihn bei uns ein.
Zustätzlich zur ärztlichen Bescheinigung der Arztpraxis, müssen Sie den Bereich „Antrag der/des Versicherten“ persönlich ausfüllen und bei der Krankenkasse einreichen. Für die Bearbeitung des Antrags ist die Krankenkasse der Person zuständig, die das erkrankte Kind betreut.
Nutzen Sie gerne unseren Dokumenten-Upload und übermitteln Sie Ihren Antrag einfach online. Loggen Sie sich einfach unter kkh.de/meine-kkh in Ihren persönlichen Bereich ein und schicken die Unterlagen an uns.
In Ihrem persönlichen Krankengeldkonto finden Sie alle Informationen rund um Ihr Krankengeld. Sie können jederzeit einsehen, wann und in welcher Höhe Sie Krankengeld sowie Kinderkrankengeld von uns erhalten haben.
Sie möchten eine Professionelle Zahnreinigung durchführen lassen?
Seit dem 01.07.2024 beteiligen wir uns an den Kosten und erstatten Ihnen 120 € pro Kalenderjahr (für zwei Behandlungen jeweils bis zu 60 €).
Sie können die Rechnung der vertragszahnärztlichen Praxis ganz unkompliziert unter Meine KKH, über die KKH-App oder per Post zusammen mit Ihrer aktuellen Bankverbindung bei uns einreichen. Wir überweisen Ihnen den Betrag auf Ihr Konto.
Die osteopathische Behandlung gehört nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der Krankenkassen. Wir beteiligen uns trotzdem an den Kosten.
Wir erstatten allen Versicherten – auch Säuglingen – bis zu 240 € pro Kalenderjahr (maximal vier Sitzungen à 60 €).
Hier können Sie sich behandeln lassen:
- In ärztlichen und physiotherapeutischen Praxen, die die entsprechende Qualifikation einer osteopathischen Ausbildung vorweisen können.
- Seit dem 01.05.2023 auch bei Osteopathen oder Heilpraktikern, die Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen sind oder eine osteopathische Ausbildung abgeschlossen haben, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.
Bitte reichen Sie uns einfach Ihr Privatrezept und die Rechnungen ein, damit wir Ihnen die Kosten erstatten können.
Wenn Sie sich bei einem Heilpraktiker oder einem reinen Osteopathen behandeln lassen haben, können wir die Behandlung nur über den KKH-Bonus bezuschussen.
Die Kosten für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die nicht dringend medizinisch notwendig sind, müssen von Ihnen selbst getragen werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Kosten der Behandlung stark variieren können, sollten Sie diese unbedingt vorab mit Ihrem Arzt absprechen.
Gern gewähren wir Ihnen einen Zuschuss über unseren KKH-Bonus. Eine Übersicht aller Maßnahmen, die im KKH Bonus anerkannt werden, finden Sie in unserem Infoblatt zum KKH-Bonus.
Wir unterstützen unsere Versicherten bei einer gesunden Lebensweise und bezuschussen zwei zertifizierte Kurse im Kalenderjahr. Zu den folgenden Themen können Sie einen Kurs besuchen:
- Bewegung,
- Ernährung,
- Stressbewältigung,
- Entspannung,
- Erholung (gesunder Schlaf) und
- Suchtprävention.
Wir übernehmen pro Jahr bis zu 300€ (2x 150€) für zertifizierte Präventionskurse. Sie können sowohl an Kursen vor Ort teilnehmen als auch digitale Angebote nutzen – einfach wann und wo Sie möchten.
Bitte reichen Sie uns nach Kursabschluss einfach Ihre Teilnahmebescheinigung und den Zahlungsnachweis ein. Wir prüfen dann Ihre Unterlagen und überweisen Ihnen den Zuschuss.
Schutzimpfungen für Privatreisen ins Ausland gehören grundsätzlich nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der Krankenversicherungen. Deshalb müssen Sie diese normalerweise selbst zahlen.
Die gute Nachricht: Weil uns bewusst ist, dass die Impfstoffe häufig sehr teuer sind und schnell einige Hundert Euro pro Person zusammenkommen, haben wir unser Angebot über die gesetzlichen Vorgaben hinaus erweitert.
Wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, übernehmen wir 100 Prozent der Impfkosten:
- Die jeweilige Impfung wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) allgemein bzw. vom Auswärtigen Amt speziell für Ihr Reiseland empfohlen.
- Sie lassen sich in einer vertragsärztlichen Praxis oder beim Gesundheitsamt impfen.
Erkundigen Sie sich am besten vorab, welche Impfungen für Ihr Reiseland empfohlen werden. Länderspezifische Informationen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Allgemeine Auskünfte erhalten Sie beim Robert-Koch-Institut und beim jeweiligen Gesundheitsamt.
Wenn Sie unser Angebot nutzen möchten, lassen Sie sich bitte von Ihrer ärztlichen Praxis ein Privatrezept für den Impfstoff und eine Privatrechnung über die Impfung ausstellen.
Um Ihre Erstattung zu erhalten, reichen Sie im Anschluss beides bei uns ein – einfach über kkh.de/meine-kkh oder per Post.
Eine eigene Zusatzversicherung bieten wir aktuell nicht an.
Die KKH kooperiert mit privaten Krankenversicherern wie der Hallesche Krankenversicherung.
Die privaten Zusatzversicherungen der Kooperationspartner erweitern den ohnehin sehr guten Versicherungsschutz bei der KKH und bieten so noch mehr Sicherheit für Sie und Ihre Familie.
Da wir den Datenschutz ernst nehmen, dürfen wir Ihre Daten nur mit Ihren ausdrückliches Einverständnis an unsere Kooperationspartner weitergeben; eine direkte Weiterleitung Ihrer Anfrage an unsere Kooperationspartner ist uns deshalb nicht möglich.
Informationen zu Zusatzversicherungen der Hallesche Krankenversicherung sowie ein Kontaktformular der Hallesche finden Sie unter: hallesche.de/kkh. Tragen Sie Ihre Kontaktdaten schnell und einfach dort ein, ein Vertreter der Hallesche setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung.
Mit unserem Bonusprogramm KKH-Bonus belohnen wir ihr gesundheitsbewusstes Verhalten (z. B. Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen, Sport und Präventionsmaßnahmen).
Alle Maßnahmen, die im KKH-Bonus anerkannt werden, sowie die dazugehörigen Prämien finden Sie in unserem Infoblatt zum KKH-Bonus.
Ihr Vorteil: Wenn Sie zum ersten Mal beim KKH-Bonus mitmachen, erhalten Sie statt der regulären Geldprämie sogar direkt 100 € als Willkommensbonus für nur drei Maßnahmen! (nur ab 16 Jahren).
Sie möchten mehr zum Bonus und unseren Prämien wissen? Unter kkh.de/bonus haben wir alle Details für Sie zusammengestellt.