Gültig ab 1. August 2024
Noch nicht gefunden, wonach Sie suchen?
Ob Arbeitnehmerin, Existenzgründer, Rentner oder freiwillig Versicherte: Hier erfahren Sie, wie sich die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zusammensetzen und wie wir Ihren Beitrag berechnen.
Informieren Sie sich jetzt zu allem, was Sie wissen müssen.
In Deutschland besteht für Berufstätige eine allgemeine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn die Versicherungspflichtgrenze nicht überschritten wird. Wir informieren Sie über die Berechnung & die Abführung der Beiträge.
Wer nicht versicherungspflichtig ist, aus der Familienversicherung ausscheidet bzw. die Voraussetzungen nicht erfüllt oder selbstständig erwerbstätig ist, kann sich bei der KKH freiwillig versichern. Wir informieren Sie über die Berechnung & Abführung der Beiträge.
Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversicherungspflichtig werden, können Sie sich in bestimmten Fällen davon befreien lassen.
Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz (kurz: GKV-VEG) sieht der Gesetzgeber für freiwillig versicherte Selbstständige eine Gleichstellung bei den Mindestbeiträgen mit den übrigen freiwillig Versicherten vor.
Die genauen Beitragshöhen für die jeweiligen Personengruppen entnehmen Sie bitte der Beitragstabelle im Download.
Noch nicht gefunden, wonach Sie suchen?
Cookie-Einstellungen
Ihre Privatsphäre ist uns wichtig!
Wir stellen Ihnen dieses Cookie-Management-Tool zur Verfügung, damit Sie bei dem Besuch unserer Internetseite selbst entscheiden können, welche Cookies Sie zulassen wollen. Wir verwenden zum einen sog. notwendige Cookies, um die Funktionsfähigkeit der Internetseite sicherzustellen. Zum anderen setzen wir technisch nicht notwendige Cookies, um z.B. Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Ein Widerruf der Einwilligungen ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über einen Link am Ende der Website möglich. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Diese Cookies sind zur Funktion unserer Website erforderlich und können in unseren Systemen nicht deaktiviert werden. Sie ermöglichen Grundfunktionen, wie den Zugriff auf gesicherte Bereiche der Webseite. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass diese Cookies blockiert oder Sie über diese Cookies benachrichtigt werden. Einige Bereiche der Website funktionieren dann aber möglicherweise nicht.
Mehr dazuStatistik-Cookies helfen Webseiten-Besitzern zu verstehen, wie Besucher mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden. Alle von diesen Cookies erfassten Informationen werden aggregiert. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Mehr dazuMarketing-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf Webseiten zu folgen. Die Absicht ist, Anzeigen zu zeigen, die relevant und ansprechend für den einzelnen Benutzer sind und daher wertvoller für Publisher und werbetreibende Drittparteien sind. Durch das Unterdrücken von Marketing Cookies können Sie auch weiterhin Werbung der KKH sehen, diese ist dann aber möglicherweise weniger relevant für Sie.
Mehr dazu