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Die Entscheidung für oder gegen eine Operation oder Therapie

Ja, der Gesetzgeber hat ein neues Verfahren zur Zweitmeinung geregelt. Neu ist, dass eine Ärztin bzw. ein Arzt zehn Tage vor einem Eingriff aktiv auf die Möglichkeit einer ärztlichen Zweitmeinung hinweisen muss. Dies gilt derzeit für folgende Eingriffe:

  • Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
  • Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
  • Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie)
  • Verödung von Herzgewebe (Ablation)
  • Herzkatheteruntersuchung
  • Einsatz eines Herzschrittmachers oder Defibrillators
  • Kniegelenksersatz
  • Mandeloperation (Tonsillektomie/Tonsillotomie)
  • Schulterarthroskopie
  • Operationen an der Wirbelsäule
  • Hüftgelenkersatz
  • Eingriffe an Aortenaneurysmen

Darüber hinaus bietet die KKH bei vielen weiteren Indikationen/Erkrankungen eine ärztliche Zweitmeinung vor planbaren Operationen an, wie z. B. am Herzen (z.B. Bypass-OP). Weitere Indikationen und Zweitmeinungsangebote finden Sie in der Übersicht unten auf der Seite. 

Es gibt zwei Möglichkeiten:

Bei Ihnen steht eine Operation an, bei der Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Zweitmeinung haben? Dann kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen möglicherweise zweitmeinungsgebende Ärztinnen oder Ärzte nennen. Alternativ können Sie sich auch im Internet unter 116117.de/zweitmeinung informieren. Dort können Sie für den geplanten Eingriff nach Ärztinnen und Ärzten in Ihrer Region suchen, die ein Zweitmeinungsverfahren anbieten.

Steht bei Ihnen eine der folgenden Operationen an?

  • Urologische OP
  • HNO-OP
  • Herz-OP (z.B. Bypass-OP)
  • Krebstherapie

Für diese Eingriffe stellen wir Ihnen über den gesetzlichen Anspruch hinaus ein Zweitmeinungsangebot zur Verfügung.

Bei anderen geplanten Operationen, die nicht in der gesetzlichen Zweitmeinung aufgezählt sind oder durch unser besonderes Zweitmeinungsangebot abgedeckt werden, steht es Ihnen frei, einen Vertragsarzt Ihrer Wahl aufzusuchen.

Die Zweitmeinung kann persönlich oder auch per Videosprechstunde von einem zweitmeinungsgebenden Arzt oder einer zweimeinungsgebenden Ärztin durchgeführt werden. Sprechen Sie diese/n am besten darauf an, in welcher Form die Zweitmeinung durchgeführt werden kann.

Eine zweite ärztliche Meinung ausgewiesener Experten bietet Ihnen mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung, wenn ...

  • Sie nicht genau wissen, ob es Alternativen gibt.
  • Sie sich unsicher sind, ob eine Operation für Sie optimal ist.
  • Sie sich nicht ausreichend informiert fühlen.
  • Sie die Chance nutzen möchten, vielleicht eine Operation vermeiden zu können.
  • Sie keine Möglichkeit haben, einen ausgewiesenen Spezialisten für Ihre Krankheit aufzusuchen.
  • Ihnen mehrere Möglichkeiten aufgezeigt wurden und Sie eine Entscheidungshilfe brauchen.
  • Sie sich bei einer schwerwiegenden Entscheidung einfach sicherer fühlen wollen.

Mit der Einholung einer Zweitmeinung können Sie sich guten Gewissens für oder gegen eine Operation entscheiden.

Jede Operation beinhaltet Risiken und will daher gut überlegt sein.

Es kann zu 

  • Wundheilungsstörungen,
  • Infektionen,
  • Komplikationen durch die Narkose,
  • Nervenschädigungen,
  • Lähmungen und
  • störenden und schmerzenden Vernarbungen

... kommen.

Entscheiden Sie daher erst dann, wenn Sie alle für Sie wichtigen Informationen vorliegen haben.

 

Weitere Informationen zur gesetzlichen Zweitmeinung finden Sie unter gesundheitsinformation.de/zweitmeinung-vor-operationen.html

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