Gewährleistung einer nahtlosen Versorgung
Unterstützung bei der Entlassung aus dem Krankenhaus und bei Fragen zur Verordnung bestimmter Leistungen.
Die Leistung richtet sich an Versicherte, die nach einer Krankenhausentlassung noch weitergehenden Versorgungsbedarf haben.
Indem Sie schriftlich dem Krankenhaus gegenüber Ihre Einwilligung in das Entlassmanagement erklären. Entsprechende Formulare erhalten Sie in der Klinik.
Wenn Sie Unterstützung benötigen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Sozialdienst der Klinik oder auch an Ihre Servicestelle der KKH.
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