
Möglichkeit der medizinischen Behandlung & Pflege
Bei medizinisch notwendigen Behandlungen im Krankenhaus entstehen Ihnen bis auf die gesetzlichen Zuzahlungen keine Kosten. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt pro Tag 10 Euro und ist für max. 28 Tage pro Kalenderjahr zu bezahlen.
Eine Behandlung im Krankenhaus ist in akuten Notfällen sofort möglich. In anderen Fällen benötigen Sie eine Krankenhausverordnung. Die erhalten Sie durch niedergelassene Ärzte und Ärztinnen.
Passenden Krankenhäuser finden Sie über die KKH-Krankenhaussuche.
Entsprach Ihr Krankenhausaufenthalt nicht Ihren Vorstellungen und Sie möchten Ihre Anregungen zielführend äußern, können Sie sich an die Patientenfürsprecher des Krankenhauses wenden, die dort für Ihre Anregungen zur Verfügung stehen.
In aller Regel genügt es, am Aufnahmetag in der Klinik die ärztliche Verordnung von Krankenhausbehandlung (Einweisungsschein) und die KKH-Gesundheitskarte vorzulegen. Einige wenige Ausnahmen gelten im Bundesland Brandenburg oder bei Klinikaufenthalten, die einer Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse bedürfen (bspw. bei kosmetischen Operationen oder nicht zugelassenen Krankenhäusern). In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt mit der KKH auf.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre KKH-Servicestelle.
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