Bis zu zehn Tage nach dem stationären Krankenhausaufenthalt (der Entlassungstag aus der Klinik ist der Aufnahmetag in Übergangspflege) kann die Übergangspflege in demselben Krankenhaus wie die Krankenhausbehandlung erfolgen.
Sie umfasst:
- die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln
- die Aktivierung der Versicherten
- die Grund- und Behandlungspflege
- die Unterkunft und Verpflegung
- das Entlassungsmanagement
- im Einzelfall erforderliche ärztliche Behandlung
Anspruch haben alle Versicherten, die nach einem Krankenhausaufenthalt noch weiteren Versorgungsbedarf auf Kurzzeitpflege, Häusliche Krankenpflege, (Anschluss-)Rehabilitation oder Pflegeleistungen haben. Ein Pflegegrad ist nicht erforderlich.
Wenden Sie sich an den Sozialdienst der Klinik. Sofern Sie eingewilligt haben, hat dieser bereits während des stationären Krankenhausaufenthaltes ein Entlassmanagement durchgeführt und wird in den Ausnahmefällen, in denen die Anschlussversorgung nicht gelingt, der Krankenkasse mitteilen, dass Sie noch in der Klinik bleiben müssen. Dies wird mit Ihnen abgestimmt.
Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre KKH Servicestelle oder stellen Sie Ihre Frage telefonisch unter 0800 5548640554 an uns.
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