Verabreichung des Insulins via Pumpe
Für eine Insulinpumpe benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept) von einem Diabetologen/ einer Diabetologin oder einer diabetologischen Schwerpunktpraxis.
Ihre Verordnung reichen Sie direkt bei einem KKH Vertragspartner Ihrer Wahl ein. Unser Vertragspartner wird Sie zeitnah mit der Insulinpumpe versorgen. Gern informieren wir Sie, von wem Sie Ihre verordnete Insulinpumpe bekommen können. Halten Sie hierfür bitte Rücksprache mit Ihrer KKH Servicestelle oder nutzen Sie unsere praktischen Suche, womit Sie schnell und einfach Ihren Hilfsmittel-Anbieter finden.
Alternativ können Sie Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) auch:
- an die KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover senden (unser zentrales Postfach),
- in Ihrer KKH Servicestelle einreichen
Nach Eingang Ihrer ärztlichen Verordnung prüft die KKH Ihren Antrag. Im Falle einer Genehmigung senden wir diese zeitgleich Ihnen und unserem Vertragspartner zu. Innerhalb von 24 Stunden nachdem die Genehmigung dort eingegangen ist, nimmt unser Vertragspartner telefonisch Kontakt mit Ihnen auf, um einen Liefertermin abzustimmen.
Die Abrechnung der Kosten (mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung) erfolgt direkt mit der KKH.
Sie werden für einen viermonatigen Probelauf mit einer Insulinpumpe und dem notwendigen Zubehör (Verbrauchsmaterialien, z. B. Kanülen) versorgt. Lief der Probelauf erfolgreich, erhalten Sie im Anschluss die Insulinpumpe auf Dauer. Allerdings können Genehmigungen lediglich im Rahmen von einjährigen Versorgungspauschalen ausgesprochen werden. Damit Sie Ihre Insulinpumpe behalten können, ist es daher empfehlenswert, rechtzeitig (vor Ablauf der Jahresfrist) eine neue Verordnung bei unserem Vertragspartner einzureichen.
Einen Auszug bundesweit versorgende Vertragspartner finden Sie weiter unter auf der Seite.
Generell ja, sofern das Sanitätshaus ein Vertragspartner der KKH ist. Grundsätzlich kann jedes Sanitätshaus Vertragspartner der KKH werden, wenn es bestimmte Qualifizierungsnachweise erbringt. So stellen wir sicher, dass unseren hohen Anforderungen entsprochen wird und Sie qualitativ hochwertig versorgt werden.
Mit unserer praktischen Suche finden Sie schnell und einfach Ihren Hilfsmittel-Anbieter.
Bei Abgabe des Hilfsmittels fällt die gesetzliche Zuzahlung an.
Bei Auslieferung der Insulinpumpe erhalten Sie eine Einweisung in den technischen Gebrauch durch unseren Vertragspartner.
Es ist hilfreich, wenn bei der Einweisung der gesetzliche Betreuer (soweit vorhanden), Ihre Pflegepersonen und/oder Angehörige dabei sind, damit auch sie in den Gebrauch der Insulinpumpe eingewiesen werden können.
Eine ggf. notwendige medizinische Einweisung darf ausschließlich durch Ihren Arzt/ Ihre Ärztin erfolgen.
Bitte informieren Sie unseren Vertragspartner telefonisch oder per E-Mail, dass Sie weiteres Zubehör benötigen. Im Anschluss erhalten Sie das Zubehör per Post durch unseren Vertragspartner. Für die weitere Versorgung mit Zubehör und für die Zurverfügungstellung der Insulinpumpe ist einmal jährlich eine ärztliche Verordnung notwendig.
Da es sich bei Zubehör zur Insulinpumpentherapie um Verbrauchshilfsmittel handelt, müssen 10 Euro Zuzahlung für jeden berechneten Kalendermonat der Zubehörpauschale geleistet werden.
Die Versorgung mit einer Insulinpumpe erfolgt im Rahmen einer viermonatigen Erst- und einer 12-monatigen Folgepauschale. Das bedeutet, unser Vertragspartner stellt Ihnen für die genehmigte Dauer eine Insulinpumpe zur Verfügung und ist für den gesamten Zeitraum für alle notwendigen Reparaturen zuständig.
Die Reparaturen werden für Sie kostenfrei durchgeführt.
Sollte Ihre Insulinpumpe defekt sein, wenden Sie sich daher bitte direkt an unseren Vertragspartner, von dem Sie die Insulinpumpe erhalten haben. Dieser wird sich um die Reparatur und ggf. um einen notwendigen Gerätetausch kümmern.
Sollten Sie Ihre Insulinpumpe nicht mehr benötigen, wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Vertragspartner, Ihre KKH Servicestelle oder informieren Sie uns über das Kontaktformular. Wir sorgen dafür, dass Ihr Insulinpumpe zeitnah bei Ihnen abgeholt wird.
Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.
Bei Fragen zum Hilfsmittel kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner.
Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin/Ihren Arzt.
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