Förderschwerpunkte
Unsere Projektförderung basiert auf dem Präventionsgesetz (§ 5 SGB XI und § 20b SGB V) und dem Leitfaden Prävention der Krankenkassen.
2025 liegen unsere Förderschwerpunkte auf folgenden Themen:
Bei Projekten für Pflegebedürftige in voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtungen:
- Gewaltprävention
- Ernährung
- Konzepte speziell für die Tagespflege
Bei Projekten zur betrieblichen Gesundheitsförderung für Pflegekräfte:
- Gewaltprävention
- Konzepte für ambulante Pflegedienste
Aspekte, die uns besonders wichtig sind
Innovation: Wir legen Wert auf Projekte, die innovative Ansätze oder neue Technologien nutzen und das Potenzial haben, bestehende Präventionsstrategien zu verbessern.
Nachhaltigkeit: Ihr Projekt sollte von Beginn an darauf abzielen, dass die positiven Effekte auch über das Projektende hinaus bestehen bleiben, zum Beispiel durch den Peer-Ansatz: das Ausbilden von Multiplikatoren. Einen hohen Stellenwert legen wir auch auf die effiziente Ressourcennutzung (finanziell, personell, materiell). Bei Ihrem Projekt sollten also Kosten und Nutzen in einem guten Verhältnis stehen.
Kooperation und Kombination: Achten Sie bei Ihrem Projekt darauf, andere Institutionen oder Akteure mit einzubeziehen. Eine solche Zusammenarbeit erhöht in der Regel die Qualität und die Nachhaltigkeit Ihres Projektes. Auch Themen und Zielgruppen Ihres Projektes müssen keinesfalls eng begrenzt sein. Im Gegenteil, besonders effektiv sind Projekte, die mehrere Handlungsfelder abdecken (z. B. Bewegung und Ernährung) und sich sowohl an Pflegekräfte als auch an Pflegebedürftige richten.
Vielfalt: Wir fördern bevorzugt Projekte, die die unterschiedlichen Lebenswelten der Menschen berücksichtigen oder zum Thema machen, zum Beispiel mit Bezug auf Alter, Geschlecht oder den kulturellen Hintergrund.