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Gesundheitsdaten aktiv & selbstbestimmt verwalten

Bis zur Einführung der ePA für alle befüllen das medizinische Fachpersonal in Krankenhäusern und Praxen sowie Apotheken die ePA auf Ihren ausdrücklichen Wunsch. Sollte Ihre Praxis keine Daten in Ihre ePA einstellen, können Sie sich an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) wenden.

Ärztinnen und Ärzte sind ab Januar 2025 mit der Einführung der ePA für Alle dazu verpflichtet, die unter dem Punkt „Die ePA kurz erklärt“ genannten Daten in Ihre ePA einzustellen, es sei denn, Sie widersprechen. Mehr zum Thema Widerspruch finden Sie übrigens hier.

Auch Sie selbst können Ihre Gesundheitsunterlagen regelmäßig prüfen und bei Bedarf aktualisieren, damit Ihre ePA auf dem neuesten Stand bleibt.

Sie allein entscheiden, ob und welche Dokumente in Ihrer elektronischen Patientenakte gespeichert werden. Daher ist sie anfangs immer komplett leer. Wenn außer Ihnen selbst jemand Dokumente in Ihre ePA speichern möchte (zum Beispiel ärztliche Praxen oder andere Leistungserbringer), müssen Sie dies vorher über die ePA-App ausdrücklich erlauben.

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